15.12.2020 | 16:48:00 | ID: 29525 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kabinett verabschiedet neue Düngeverordnung für Schleswig-Holstein

Kiel (agrar-PR) - Das Kabinett der Landeregierung hat heute den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht zur neuen Düngeverordnung für Schleswig-Holstein beschlossen.
Mit dieser Neuregelung leistet das Land seinen Beitrag zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 wegen nicht richtlinienkonformer Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, damit das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beendet werden kann. Neben der bereits erfolgten Novellierung der Düngeverordnung des Bundes sind auch die Landesdüngeverordnungen bis zum Jahresende neuzufassen.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sagte zum Beschluss des Kabinetts: „Ich bin froh, dass wir trotz des enormen Zeitdrucks durch die späten Beschlüsse auf Bundesebene nun endlich eine neue Düngeverordnung haben. Die Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein brauchen unsere klaren und verlässlichen Aussagen, um vernünftig arbeiten zu können. Die Überdüngung unserer Böden muss uns grundsätzlich weiter Sorge bereiten. Mit den neuen Kulissen und Anforderungen wollen wir im Dialog mit der Landwirtschaft den richtigen Weg zwischen Natur und Produktion gestalten.“

Die neue Landesdüngeverordnung ergänzt die Vorgaben der Düngeverordnung des Bundes. Beide Regelungen schreiben zum Schutz der Gewässer für bestimmte mit Nitrat belastete und für mit Phosphor belastete Gebiete besondere Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung vor. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise werden nach den verbindlich geltenden bundesweiten Vorgaben nun nicht mehr die gesamten Grundwasserkörper in schlechtem Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie betrachtet, sondern lediglich die Teilbereiche, die erhöhte Nitratkonzentrationen im Grundwasser aufweisen.

In diesen Gebieten werden unter Anwendung einer bodenkundlichen und hydrogeologischen Modellierung und unter Berücksichtigung der von der Landwirtschaft durchgeführten Düngung Flächen ausgewiesen, die einen Nährstoffminderungsbedarf aufweisen. Aufgrund dieser neuen, sehr detaillierten Vorgehensweise verringert sich die Flächenausdehnung der mit Nitrat belasteten Gebiete (sog. rote Gebiete) deutlich.

Bereits am vergangenen Donnerstag wurde die Nitratkulisse im Internet veröffentlicht, damit die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe die in der Kulisse liegenden Flächen identifizieren und ihre Düngungsmaßnahmen an die neuen rechtlichen Vorgaben anpassen können. Minister Albrecht stellte klar: „Gerade vor dem Hintergrund einer deutlich kleineren Nitratkulisse bleibt es unsere vordringliche Aufgabe, weiterhin den Grundwasserschutz flächendeckend voranzutreiben. Denn wir wissen, dass auch außerhalb der roten Gebiete die Nährstoffüberschüsse mancherorts noch zu hoch sind und dass sich diese Belastungen nur aufgrund des Nitratabbaus bislang nicht ins Grundwasser übertragen haben.“

Dafür wird die landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung in den gefährdeten Grundwasserkörpern weiter durchgeführt. Gleichzeitig soll die Einhaltung der neugefassten düngerechtlichen Regelungen durch stärkere Kontrollen auf allen landwirtschaftlichen Flächen sichergestellt werden.

In den neu ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Gebieten gelten über die Anforderungen der Düngeverordnung des Bundes hinaus zukünftig drei zusätzliche Anforderungen: Die beiden bislang schon bestehenden Regelungen zur Untersuchungspflicht von Wirtschaftsdüngern sowie das Einarbeitungsgebot für Düngemittel innerhalb einer Stunde bleiben bestehen. Sie werden durch eine verpflichtende Schulung von Betriebsinhabern mit Schwerpunkt auf der Erhöhung der Nährstoffeffizienz bei der Düngung ergänzt. Auf die Ausweisung einer speziellen Kulisse der mit Phosphor eutrophierten Gebiete hat Schleswig-Holstein zunächst verzichtet. Dadurch werden die Gewässerabstände durch bundesrechtliche Vorgaben je nach Hangneigung im ganzen Land moderat erhöht, um ein Abschwemmen von Phosphor in die Gewässer zu vermeiden.

Im Ausblick auf 2021 wird nun zusätzlich der Aufbau eines repräsentativen und aussagekräftigen Wirkungsmonitorings für eine jährliche Berichterstattung an die Kommission erfolgen. Hierdurch soll die Wirksamkeit der neuen düngerechtlichen Vorgaben nachgewiesen werden. Auch dies ist Gegenstand der Verständigung mit der EU-Kommission. Die Vorarbeiten dazu haben begonnen.

Dass auch weiterhin ein hoher Anpassungsbedarf zur Erreichung der Ziele und Vorgaben besteht, belegen die beiden von der Christian-Albrechts-Universität Kiel 2015 und 2019 vorgelegten Nährstoffberichte über die Situation in Schleswig-Holstein mit nach wie vor zu hohen Stickstoffüberschüssen, insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung und/oder hoher Biogaserzeugung.

Hintergrund:

Wesentliche Fragen zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete sowie zu den geltenden Anforderungen werden auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) beantwortet. Dort kann auch die neue Nitratkulisse eingesehen werden.

Landesdüngeverordnung:
https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/
LandesduengeVO_2020.html

Feldblockfinder:
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/feldblockfinder/
index.html?lang=de
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