21.09.2018 | 17:45:00 | ID: 26169 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kein Kompromiss in Sachen Ferkelkastration: Bundesrat lehnt Änderung des Tierschutzgesetzes ab

Schwerin (agrar-PR) - „Ich bin fassungslos über den Ausgang der Abstimmung. Wir haben wirklich bis zum Schluss für eine Verlängerung der Übergangsfrist gekämpft. Leider hat sich heute parteipolitische Programmatik völlig fern der Realität der schweinehaltenden Betriebe durchgesetzt“, zeigte sich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, enttäuscht.

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung gegen eine Übergangsfrist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration entschieden. Mecklenburg-Vorpommern hatte gemeinsam mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern beantragt, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Auch ein Antrag, die Frist um nur ein Jahr zu verlängern, scheiterte im Plenum. Es bleibt damit bei dem nach Tierschutzgesetz ab 1. Januar 2019 geltenden Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration.

 „Ich trete ganz klar für den Tierschutz ein. Die heutige Entscheidung ist jedoch bei weitem kein Erfolg für den Tierschutz. Es wird zur Abwanderung der Schweinehaltung in Länder mit deutlich geringeren Tierschutzstandards kommen“, stellte der Minister klar. Die Gegner des Antrags hätten völlig verkannt, dass es hier nicht um ein „Aufschieben“ gehe, sondern um einen geordneten Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. „Wir hatten die Chance, in den nächsten zwei Jahren wirkliche Alternativen zu finden und ein Abwandern der Sauenhaltung zu verhindern. Diese Chance wurde heute vertan“, so Backhaus.

Er sehe damit die Ferkelproduktion in Deutschland akut gefährdet. Gerade für viele familiengeführte und bäuerlich geprägte Betriebe bedeute es das Aus.
Die Schweinehaltung in Deutschland stehe auch so bereits vor enormen Herausforderungen. Besonders die niedrigen Erzeugerpreise würden den Landwirten zu schaffen machen.

„Es darf doch nicht sein, dass die Schweinehalter die Einzigen sind, die in diesem Kreislauf nicht wirtschaftlich arbeiten können“, so der Minister und verwies dabei erneut auf die Verantwortung des Lebensmitteleinzelhandels. „In dieser ohnehin schon schwierigen Situation sind für die Branche die mit dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration verbundenen Mehrkosten nicht tragbar“, bekräftigte der Minister.

Zudem seien die diskutierten Alternativen auch nicht hinreichend praxistauglich, so der Minister und verwies auf die schwierigen Absatzwege für nicht kastrierte Eber oder das Misstrauen der Verbraucher gegenüber der Impfung gegen Ebergeruch.

"Wir müssen daher weiter nach gangbaren Lösungen suchen. Ich gebe mich nicht geschlagen und werde mich auf der kommenden Agrarministerkonferenz in der nächsten Woche weiter für einen gangbaren Kompromiss stark machen“, so Backhaus. 

Der Minister verwies zugleich auf einen Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern, der nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten wird. Darin fordert er die Bundesregierung einerseits auf, alle relevanten Akteure zusammenzuführen und gemeinsam schnelle und realisierbare Lösungen zu suchen. Andererseits bittet er darin die Bundesregierung, auch die Frage der Herkunftskennzeichnung in der Entwicklung des Tierwohllabels zu berücksichtigen.

Hintergrundinformationen:

Rechtsvorschriften zu Anforderungen an das Halten von Schweinen bzw. indirekt in Bezug auf das Kastrieren finden sich auf EU-Ebene in den Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (RL 2008/120/EG).

 Dort findet man folgende Ausführungen:

Erwägungsgrund Nummer 11: Kastration führt häufig zu anhaltenden Schmerzen, (…). Damit geeignete Verfahren angewendet werden, sollen entsprechende Vorschriften erlassen werden.
Erwägungsgrund Nummer 12: Die verschiedenen Aspekte, die dabei berücksichtigt werden müssen, sollen sowohl aus tierschützerisch-gesundheitlicher als auch aus sozioökonomischer und umweltpolitischer Sicht in angemessenem Verhältnis zueinander stehen.

In Anhang I Kapitel I „Allgemeine Bedingungen“ wird unter Nummer 8 die Ausnahme der „Kastration“ vom allgemeinen Verbot von Eingriffen an Tieren formuliert. Die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie erfolgt innerhalb der EU sehr unterschiedlich. In Deutschland wurde die Richtlinie national mit dem Tierschutzgesetz (TierSchG) umgesetzt. Eine „Schmerzfreiheit“ wie in § 5 TierSchG ist in der Richtlinie 2008/120 nicht formuliert.
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