12.03.2014 | 16:27:00 | ID: 17267 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Klarstellung zum Thema Kalifusionsvertrag:

Erfurt (agrar-PR) -

Der von verschiedenen Landtagsfraktionen erbetene Kalifusionsvertrag liegt dem TMLFUN nicht vor. Es gibt lediglich einzelne die Freistellung von Altlasten betreffende Teile des Vertrages (Artikel 16 und 17), die dem Ministerium seit Ende 1998 vorliegen. Auch die seinerzeit in einer Landtagsanfrage gegebene Antwort des ehemaligen Staatssekretärs Illert bezieht sich, wie er heute dem TMLFUN bestätigte, nur auf die Vertragsauszüge, nicht auf den Vertrag insgesamt. Diese Vertragsteile wurden dem TMLFUN von den Vertragspartnern BVS und K+S damals in Vorbereitung des Generalvertrages zur Verfügung gestellt.

 

Das ist den Fraktionen des Thüringer Landtags hinlänglich bekannt. Als das TMLFUN vom Landtag gebeten wurde, den Kalifusionsvertrag zu beschaffen, hat das Umweltministerium die Vertragsparteien um Herausgabe des gesamten Kalifusionsvertrages und gleichzeitige Aufhebung der Geheimhaltungspflicht ersucht. Dies wurde abgelehnt. Gestern wurden die Vertragsparteien BVS und K+S erneut vom TMLFUN schriftlich zur Herausgabe des gesamten Kalifusionsvertrages aufgefordert.

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