13.02.2020 | 11:22:00 | ID: 28384 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kleine Läden in ländlichen Räumen stärken und erhalten – Becht weist auf Förderung hin

Mainz (agrar-PR) - Auch in 2020 können kleine Unternehmen der Grundversorgung sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen im ländlichen Raum gefördert werden können. Rund 5 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel stehen bereit. Das hat Staatssekretär Andy Becht mitgeteilt.
„Wir wollen das erhalten, was unsere ländlichen Räume ausmacht: Kleine Lebensmittelgeschäfte, wie Metzgereien oder Dorfbäckereien die als soziale Treffpunkte fungieren und so den Zusammenhalt vor Ort stärken“, sagte Becht und wies auf den 4. Förderaufruf für FLLE 2.0 zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung hin. 5 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) stehen zur Verfügung.

Die „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ stellt kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter bereit, einschließlich projektbezogener Beratungsleistungen sowie Leistungen von Ingenieuren oder Architekten. „Gemeinschaft braucht Strukturen“, betonte Becht und der Landesregierung geht es darum, diese zu erhalten. Mit dem Baustein „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ können Investitionen gefördert werden, die einen Nutzen für die Gemeinschaft haben, etwa kleinere Einrichtungen zur Nahversorgung aber auch Multifunktionshallen, Wohnpflegegemeinschaften oder Ärztezentren. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche sowie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.

„Dadurch schaffen wir zusätzliche Anreize zur Realisierung von Vorhaben zur Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Der LEADER-Ansatz im Entwicklungsprogramm EULLE bietet mit seinem partizipativen Ansatz lokalen Akteuren die Möglichkeit, eigene Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen“, so Staatssekretär Andy Becht. Weitere Informationen zum Förderaufruf und zu den Lokalen Aktionsgruppen LEADER finden Sie auf www.eler-eulle.rlp.de unter der Rubrik „EULLE“ – „LEADER“ sowie „Antragsteller – „Förderaufrufe“.

Hintergrundinfo zu ELER und EULLE:

“EULLE“ steht für „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für die Förderperiode 2014-2020. EULLE bildet ein Kernstück der Förderung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz. Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 300 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel von Bund und Land oder anderen öffentlichen Trägern etwa in gleicher Höhe.

FLLE (Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung) ist Teil des ELER-Entwicklungsprogramms.

LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l´économie rurale) ist eine von 10 Maßnahmen des Entwicklungsprogramms EULLE. Über LEADER werden seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert.
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