10.06.2022 | 16:49:00 | ID: 33314 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Klimawandel macht Novelle des Landesjagd- und Landeswaldgesetzes nötig

Schwerin (agrar-PR) - Anlässlich der 32. Delegiertenkonferenz des Landesjagdverbandes MV in Linstow dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, der Jägerschaft für ihr Engagement im Tierseuchenschutz. Die scharfe Bejagung des Schwarzwildes im Kapf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) habe bereits zu einer deutlichen Bestandsreduktion geführt. Die sogenannte „Pürzelprämie“ werde daher nicht mehr in demselben Ausmaß wie bisher benötigt. Insgesamt habe das Land rund 11 Mio. Euro für Entschädigungs­zahlungen aufgewendet:
„Im laufenden Jagdjahr werden die Entschädigungs­zahlungen vor allem auf das bestehende Restriktions­gebiet konzentriert, denn dort ist eine Bestands­minimierung des Schwarzwildbestandes unabdingbar und von größter Bedeutung“, so Minister Backhaus.

Im Restriktionsgebiet würden im laufenden Jagdjahr vor allem Entschädigungen für seuchenrechtlich zu entsorgende Stücken Schwarzwild in Höhe von 100 EUR gezahlt. Bei erlegtem Schwarzwild aus der Restriktionszone, welches verwertet werden kann, gebe es eine Entschädigung in Höhe von 25 EUR. Zwei Maßnahmen, die auch außerhalb des Restriktions­gebiets entschädigt würden, seien die Probenbereit­stellung (25 EUR) und die Entsorgung von Fallwild (25 EUR).

„Die Seuchenbekämpfung behält eine sehr hohe Priorität, denn es steht viel auf dem Spiel. Nicht nur die Tiergesundheit und Vermeidung von Tierleid stehen hier zur Disposition, sondern auch die Vermeidung von enormen wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft. Am Ende gefährdet die ASP auch menschliche Existenzen - denn die Schweinehaltung ist ohnehin bereits schwer angeschlagen. Die wirtschaftlichen Folgen des ASP-Ausbruchs für die schweinehaltenden Betriebe (200 Betriebe, ca. 830.000 Hausschweine) und die Ernährungswirtschaft im Land sind dramatisch.

Die Folgen des Ausbruchs sind tiefgreifender als viele erwarten, angefangen mit Bewegungseinschränkungen für BürgerInnen und Bewirtschaftungseinschränkungen für LandnutzerInnen.

Ich sage es daher mit dem allergrößten Nachdruck: Wir müssen alles tun, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Herzlichen Dank an die Jägerschaft, die diese Anstrengungn nach Kräften unterstützt.“

Des Weiteren geht der Minister auf die geplante Novelle des Landesjagdgesetzes ein:

„Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich viele Gegebenheiten geändert, welche ein Novellierung nun dringend notwendig machen. Der fortschreitende Klimawandel und die dadurch erforderlich gewordene massive Aufforstung und Waldmehrung im Land, müssen durch einen angepassten Wildbestand begünstigt werden“, erklärt Backhaus.

Laut Ziffer 228 der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien solle das Landesjagdgesetz in folgenden Punkten novelliert werden:

Einführung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald,
Bleiminimierung der Munition sowie
kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die gemeinnützigen Jagdgenossenschaften.
„Zum vielfach beschworenen Konflikt zwischen Jägern, Förstern und Waldbesitzern, „Wald vor Wild“ oder „Wild vor Wald“ möchte ich feststellen: Wald und Wild gehören zusammen und können nicht ohneeinander. Doch um weiterhin wildreiche Wälder in unserem Land zu haben, müssen diese erst einmal wachsen. Gesunde und ausgewogene, standortangepasste Wild- und Waldbestände sind das Ziel. Die Abschussplanung soll dabei auf die Bedürfnisse des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels ausge­richtet werden. Dazu zählt die Einführung des Wildwirkungsmonitorings als Grundlage der Abschuss­planung. Darüber hinaus soll die Abschussplanung vereinfacht werden und den unteren Jagdbehörden Arbeitsersparnis schaffen. Das Rehwild wird ganz aus der Abschussplanung ausgenommen und auf die zivilrechtliche Ebene verlagert, das heißt Verpächter und Pächter stimmen sich untereinander ab. Für weibliches Wild von Rot- und Damwild werden nur noch Mindestabschüsse vorgegeben. Das männliche Rot- und Damwild ist wie bisher zu planen. “

Zur Bleiminimierung:

„Mehrere Bundesländer sind bereits vollständig auf bleifreie Munition umgestiegen, darunter Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, NRW und das Saarland, andere werden folgen. In den Revieren der Landesforst­anstalt herrscht bereits seit einigen Jahren ein Verbot von bleihaltiger Munition. Die anfängliche Skepsis ist schnell verflogen, mittlerweile haben wir bei der Landesforst sehr gute und zuverlässige Ergebnisse mit bleifreier Munition zu verzeichnen. Bleifreie Munition ist dabei nicht nur sehr effektiv und wirksam im Wildkörper, sondern auch besser für unsere Umwelt und unsere Gesundheit. Projektile die in der Natur verbleiben bergen ein Risiko für die Umwelt und viele Lebewesen. Deswegen hat Blei in der Natur nichts zu suchen.

Genauso verhält es sich beim Wildbret. Wildbret ist ein hochwertiges und gesundes Lebensmittel. Um dies Lebensmittel mehr in den Fokus der VerbraucherInnen zu rücken, haben wir – der Landesjagdverband und mein Ministerium gemeinsam – schließlich erfolgreich die Kampagne „Wild aus MV“ ins Leben gerufen. Dieses wertvolle Lebensmittel mit Blei zu kontaminieren ist nicht förderlich für den guten Ruf und macht die gesunden Eigenschaften des Wildbrets zunichte. Außerdem gefährdet Blei im Wildkörper unsere Gesundheit. Dies gilt im Übrigen vor allem für uns Jäger, die wir einen Großteil unseres Fleischbedarfes aus Wildbret decken.

Der Wechsel zur bleifreien Munition wird dabei im Rahmen eines Übergangszeitraumes von 3 Jahren stattfinden. Dadurch werden alle Jäger genug Zeit haben sich rechtzeitig umzustellen“, kündigt der Minister an und verspricht: „Die Novelle des Landesjagdgesetztes ebenso wie die des Landeswaldgesetzes werden kommen, aber wir wollen sie nicht gegen die Jägerschaft, sondern mit ihr entwickeln. Auch einen lange gehegten Wunsch werden wir erfüllen: Die Jagdgenossenschaften werden für Auskünfte bei den Katasterämtern, die zur Führung des Jagdkatasters zwingend notwendig sind, kostenfrei gestellt.“

Abschließend bedankt sich der Minister für die langjährige ehrenamtliche Arbeit des scheidenden Präsidenten des Landesjagdverbandes Volker Böhning und dessen Stellvertretern und wünscht den Nachfolgern eine glückliche Hand bei der Führung der Amtsgeschäfte.
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.