09.12.2010 | 14:12:00 | ID: 7286 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Verbesserung der künftigen Stabilität des Milchsektors vor

Brüssel (agrar-PR) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zu Vertragsbeziehungen im Milchsektor angenommen.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Stellung von Milcherzeugern in der Milchversorgungskette zu festigen und den Sektor auf eine stärker am Markt orientierte und nachhaltige Zukunft vorzubereiten. Der Vorschlag sieht schriftliche Verträge zwischen Milcherzeugern und milchverarbeitenden Betrieben vor. Außerdem wird es ermöglicht, die Bedingungen solcher Verträge über Erzeugerorganisationen kollektiv auszuhandeln, so dass die Milcherzeuger über eine ähnlich starke Verhandlungsposition verfügen wie die milchverarbeitenden Betriebe, und besondere EU-Vorschriften für Branchenverbände und -maßnahmen sollen die Markttransparenz erhöhen. Dem Vorschlag entsprechend sollen die Maßnahmen bis 2020 laufen und in diesem Zeitraum zwei Zwischenprüfungen durchgeführt werden. Die Begrenzung der kollektiven Verhandlungen auf eine angemessene Größe und andere besondere Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Verhandlungsmacht von Milcherzeugern gestärkt wird, während gleichzeitig der gesunde Wettbewerb erhalten und die Interessen der KMU gewahrt bleiben. Die Kommission hat heute außerdem einen Bericht zum Milchmarkt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung angenommen.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloș erklärte heute: „Das Ziel dieser Vorschläge ist es, unsere Lehren aus der Milchmarktkrise im vergangenen Jahr zu ziehen. Weitere Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe, die nach der letztjährigen Krise eingerichtet wurde, werden im Rahmen der Gespräche über die GAP-Reform (Umgang mit der Volatilität des Marktes und Innovationsförderung) und das Qualitätspaket (Vermarktungsnormen und Herkunftsangabe) diskutiert. Diese Änderungen sind wichtig, um die „sanfte Landung“ des Sektors vorzubereiten, wenn die Quoten 2015 auslaufen.“

In dem Vorschlag sind fakultative schriftliche Verträge zwischen Milcherzeugern und verarbeitenden Betrieben vorgesehen, die vor der Lieferung aufgesetzt werden und Einzelheiten wie Preis, Lieferzeitpunkt und Liefermengen sowie Vertragsdauer enthalten sollten. Die Mitgliedstaaten können auf ihrem Hoheitsgebiet dazu verpflichten, solche Verträge anzuwenden. Um ihren besonderen Charakter zu berücksichtigen, werden von Genossenschaften keine Verträge verlangt, sofern deren eigene Satzungen Regelungen mit demselben Ziel enthalten.

Im Sinne einer ausgewogeneren Verhandlungsmacht in der Versorgungskette wird außerdem vorgeschlagen, Landwirten zu ermöglichen, die Bedingungen solcher Verträge über Erzeugerorganisationen kollektiv auszuhandeln. Bei angemessener Größenbegrenzung dieser Verhandlungen werden die Landwirte mit den großen Molkereien gleichgestellt, während ein angemessener Wettbewerb bei der Rohmilchlieferung erhalten bleibt. Die Grenzwerte liegen bei 3,5 % der gesamten Milcherzeugung der EU und 49 % der nationalen Erzeugung unter Anwendung spezifischer Schutzklauseln, die ebenfalls dazu dienen, eine erhebliche Benachteiligung der KMU zu vermeiden.

In dem Vorschlag sind des Weiteren besondere EU-Vorschriften für Branchenverbände vorgesehen, die alle Teile der Versorgungskette abdecken. Solche Organisationen können möglicherweise in der Forschung und Qualitätsverbesserung sowie bei der Förderung und Verbreitung bewährter Verfahren in Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden einen nützlichen Beitrag leisten. Sie tragen zur Verbreitung von Wissen und Transparenz im Sektor bei. Außerdem sind regelmäßigere Mitteilungen über Rohmilchliefermengen vorgesehen, so dass Erzeugung und Marktentwicklung besser verfolgt werden können.

Diese Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 gelten und jeweils im Jahr 2014 und 2018 überprüft werden; dieser Zeitraum sollte den Milcherzeugern ausreichen, um sich der neuen Lage ohne Milchquoten anzupassen und ihre betriebliche Organisation auf ein stärker marktorientiertes Umfeld auszurichten. Klarere und ausgewogenere Beziehungen und Transparenz in der Versorgungskette sollten ebenfalls zu einer Steigerung der Effizienz führen und es dem EU-Sektor ermöglichen, neue Absatzchancen innerhalb und außerhalb der EU zu nutzen.

Die Maßnahmen ergeben sich aus den Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe „Milch“ und wurden vom Ratsvorsitz in seinen Schlussfolgerungen vom 27. September 2010 befürwortet. Die hochrangige Expertengruppe - bestehend aus leitenden Vertretern der Mitgliedstaaten und unter Vorsitz des Generaldirektors der GD AGRI - wurde in der Folge der Milchkrise 2008/09 eingerichtet, um mittel- und langfristige Maßnahmen zur Stabilisierung des Markts und des Einkommens der Erzeuger sowie zur Verbesserung der Transparenz zu untersuchen. Die Expertengruppe fand erhebliche Ungleichgewichte in der Versorgungskette, eine zunehmend konzentrierte Industrie, der viele einzelne, weit verstreute Milcherzeuger gegenüberstehen, und eine ungleichmäßige Verteilung des Mehrwerts. Diese Situation hat zu einem Verlust an Transparenz, Verkrustungen des Marktes und Problemen bei der Preisweitergabe in der Kette geführt.


Laut Bericht ist „sanfte Landung“ auf Kurs

Die Kommission hat außerdem einen gesonderten Bericht über die Lage auf dem Milchmarkt und die sich daraus ergebenden Bedingungen für das Auslaufen der Milchquotenregelung angenommen. Nur drei Mitgliedstaaten (DK, NL, CY) haben 2009/2010 ihre Quoten überschritten und der Milchquotenpreis liegt inzwischen sehr niedrig bzw. in manchen Mitgliedstaaten bereits bei Null, daher kommt der Bericht zu dem Schluss, dass in der überwältigenden Mehrheit der Mitgliedstaaten die Vorbereitungen zur sanften Landung planmäßig verlaufen. Unter diesen Umständen gibt es nach dem Bericht keinen Grund, den Gesundheitscheck hinsichtlich der stufenweisen Steigerung der Quoten und dem Ende der Quotenregelung am 1. April 2015 zu überdenken. Um der Quotenabschaffung weiter den Weg zu bereiten, regt die Kommission dazu an, gemeinsame Sitzungen mit den Sachverständigen des Verwaltungsausschusses für die einheitliche GMO zusammen mit der Beratungsgruppe „Milch“ zu organisieren, um die Marktentwicklungen und -aussichten zu prüfen. Ein zweiter Bericht ist für 2012 geplant. (EU)
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