15.12.2011 | 08:45:00 | ID: 11665 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kupfer fordert gerechte Agrarförderung

Dresden (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Frank Kupfer hat in seiner Fachregierungserklärung vor dem Sächsischen Landtag heute erneut Nachbesserungen an den Plänen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der Agrarpolitik nach 2013 gefordert.
Zwar sei der grundsätzliche Ansatz richtig, landwirtschaftliche Direktzahlungen stärker an Umweltauflagen zu binden. Allerdings müssten schon jetzt erbrachte Leistungen dabei angerechnet werden, so der Minister: „Mehr als die Hälfte der Ackerflächen in Sachsen werden heute pfluglos bestellt. Das sorgt für eine bessere Bodenfauna und ist ein wichtiger Beitrag für Erosionsschutz, Gewässerqualität und Hochwasserschutz". Auch die Umstellung auf ökologischen Landbau auf mittlerweile 34.000 Hektar sei eine freiwillige Leistung, den Sachsens Landwirte auch ohne Zwang erbringen.

Eine klare Absage erteilte Kupfer Plänen, Obergrenzen bei den Betriebsprämien einzuführen: „Auf jedem Hektar haben die Landwirte die gleiche Leistung für Umwelt, Naturschutz und Klima zu erbringen. Ob ihre Betriebe groß oder klein sind, spielt dabei keine Rolle. Ich bin dankbar, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner diese Position bei den Verhandlungen vertreten wird.

Deutliche Vereinfachungen kündigte der Minister bei der Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Sachsen an. Das Kabinett habe dazu die neue Förderrichtlinie ILE/2011 gebilligt. „Wir haben die Erfahrungen aus der Praxis genutzt, um Verwaltungsvorschriften wesentlich zu vereinfachen", freut sich Staatsminister Frank Kupfer. Die Richtlinie wurde im Umfang um die Hälfte reduziert und wesentlich anwenderfreundlicher gestaltet.

Soweit das EU-Recht Regelungen enthält, wird auf zusätzliche sächsische Regeln verzichtet. „Auf diese Weise wird die Förderung sowohl für Antragsteller als auch für die Bearbeiter in den Behörden einfacher", so der Minister weiter. So wird künftig darauf verzichtet, private Antragsteller dem Vergaberecht zu unterwerfen. Eine formale Ausschreibung, wie sie für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben ist, ist dann nicht mehr erforderlich. Weitere Erleichterungen gelten für die Nachweise über die Ausgaben.

Für die Integrierte Ländliche Entwicklung stehen in der laufenden Förderperiode 568 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verwendung der Mittel wird in den 35 LEADER- bzw. ILE-Regionen entschieden.

Allein im laufenden Jahr (Stand 30. November) wurden 1.577 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 308 Millionen Euro bewilligt, darunter sind unter anderem die Breitbanderschließung bisher unversorgter Gemeinden des Vogtlandkreises, zahlreiche Sanierungen von Schulen und Kindergärten sowie die Unterstützung junger Familien bei der Wiedernutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken. „Unser Ziel ist ein lebenswerter und attraktiver ländlicher Raum. Mit der neu gefassten Förderrichtlinie werden wir diesem Ziel noch besser gerecht", so der Minister abschließend. (PD)
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