27.02.2012 | 10:15:00 | ID: 12302 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kupfer: „Leistungen der Angler unschätzbar“

Dresden (agrar-PR) - Abschaffung der Fischereiabgabe geplant. Sachsens Umweltminister Frank Kupfer hat die Arbeit der sächsischen Angler gewürdigt.
Auf der Delegiertenversammlung des Landesverbandes   Sächsischer Angler e. V. (LVSA) in Dresden sagte er am 25. Februar: „Sei es die Hege der Fischbestände oder die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – Sachsens Angler leisten jedes Jahr mehr als 150.000 Arbeitsstunden ehrenamtlich. Das ist eine für die Gesellschaft unschätzbare Leistung“. So sei es dem aktiven Einsatz der Angelvereine zu verdanken, dass sich immer mehr Jugendliche für das Angeln interessieren. Derzeit besitzen 7.100 Jugendliche unter 16 Jahren einen Jugendfischereischein.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes im Sächsischen Landtag informierte der Minister, dass die Abschaffung der Fischereiabgabe erwogen wird. „Diese Sonderabgabe ist sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragsteller mit einem sehr hohen Aufwand verbunden“. Bereits gezahlte Abgaben sollen weiterhin zweckgebunden verwendet werden und für die Förderung des Fischereiwesens und für fischereiliche Forschung zur Verfügung stehen. Dem LVSA könnte ein Teil der Mittel für seine satzungsgemäßen Aufgaben übertragen werden, um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Angelgewässer, die Jugendarbeit und viele weitere Aufgaben zu finanzieren.

Der Minister wies auch auf aktuelle Rechtsprechung zur Vergrämung von Kormoranen in Vogelschutzgebieten hin, die auch für die sächsische Fischerei von Bedeutung ist. Danach müssen Maßnahmen gegen den Kormoran, die in solchen Schutzgebieten stattfinden sollen, künftig vorab den Naturschutzbehörden angezeigt werden. Das betrifft sowohl die vorgesehene Verhinderung von Brutversuchen als auch geplante Vergrämungsabschüsse. Dieses Vorgehen soll es den Naturschutzbehörden ermöglichen, Maßnahmen, die negative Wirkungen auch auf andere geschützte Arten haben und mit europäischem Artenschutzrecht unvereinbar sein können, im Einzelfall zu untersagen. Bei der Entscheidung darüber sind auch der Fischartenschutz und die fischereiwirtschaftlichen   Nutzungen zu berücksichtigen. (pd)
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