01.12.2020 | 16:36:00 | ID: 29463 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Land erlässt Düngeverordnung zum Schutz von Gewässern

Erfurt (agrar-PR) - Die Landesregierung ist nach der in 2020 novellierten Düngeverordnung des Bundes verpflichtet, bis zum Jahresende eine eigene Rechtsverordnung zu erarbeiten. Zum Schutz von Gewässern vor übermäßigem Nitrat- und Phosphateintrag müssen sogenannte rote Gebiete ausgewiesen und dort verschärfte Düngevorgaben erlassen werden.
„Angesichts der drohenden Strafe der EU war bei der Novellierung der Dünge-Verordnung Eile geboten. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss haben wir die geforderte Landesverordnung vorgelegt“, so Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff. „Die Düngeverordnung gibt Rechtssicherheit. Es ist gelungen, die Interessen von Landwirtschaft und Gewässerschutz zu verbinden.“

Die neue Bundesverordnung (DÜV 2020) trat am 1. Mai 2020 in Kraft. Diese war erforderlich, da die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Nitrat-Richtlinie angedroht hatte. Wenn Deutschland bis zum 1. Januar 2021 die Düngeverordnung nicht anpasst, dann drohen Strafen der EU von bis zu 850.000 Euro pro Tag.

Minister Hoff dazu: „Thüringen hat nun fristgemäß seine Dünge-Landesverordnung verabschiedet und seinen Teil dazu beigetragen, dass EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden. Zudem ist es der Landesregierung gelungen, im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte in der Landesverordnung den Immissionsansatz einzubringen, für Trockengebiete Übergangsregeln zu verankern und das Messstellennetz anzupassen. Eine verpflichtende Binnendifferenzierung schützt Agrarbetriebe vor strengeren Auflagen, wenn sie zwar in belasteten Gebieten liegen, aber auf deren Flächen keine Nitrat-Schwellenwerte überschritten werden.“
Die Gebietsausweisung erfolgte in enger Abstimmung zwischen Wasser- und Landwirtschaftsverwaltung und umfasst im Ergebnis eine Nitratkulisse von nunmehr ca. 6,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Thüringens. Zuvor waren es 22,7 %. Die neue Phosphatkulisse umfasst rund 46 % der Agrarflächen Thüringens.

Die Vorgabe vom Bund umfasst, dass für beide Kulissen mindestens zwei wirksame zusätzliche Maßnahmen festzulegen sind, die über die sonstigen Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen und von den Bewirtschaftern jeweils einzuhalten sind. Für die Nitratkulisse wurden dabei die bereits nach aktuell gültiger Thüringer Düngeverordnung geltenden und verpflichtenden Regelungen zur Untersuchung von Wirtschaftsdünger und des Bodens auf den verfügbaren Stickstoff sowie die unverzügliche Einbringung flüssiger Wirtschaftsdünger fortgeschrieben. „Indem wir bereits geltende, verbindliche Regeln in der neuen Dünge-Verordnung fortschreiben, entsteht keine Mehrbelastung für Landwirtinnen und Landwirte“, so Hoff.

Für die Phosphatkulisse betreffen die zusätzlichen Maßnahmen die verpflichtende Wirtschaftsdüngeruntersuchung sowie die ganzjährige Begrünung landwirtschaftlich genutzter Flächen in einer Breite von 5 m entlang von Gewässern zur wirkungsvollen Erosionsvermeidung.

Zudem wird wie bei der derzeit gültigen Thüringer Düngeverordnung an der Möglichkeit erweiterter Bagatellgrenzen außerhalb der festgelegten Gebietskulissen festgehalten, um Kleinbetriebe von der Düngebedarfsermittlung sowie von Aufzeichnungspflichten zu entlasten.
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