15.11.2016 | 17:00:00 | ID: 23218 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Land ordnet Aufstallung von Geflügel in definierten Risikogebieten an

Wiesbaden (agrar-PR) - Noch kein positiver Befund in Hessen – Landesregierung handelt präventiv

Seit vergangener Woche ist es im Norden und Süden Deutschlands zu einem verstärkten Auftreten des hochpathogenen Erregers der klassischen Geflügelpest (H5N8 HPAI), der sogenannten Vogelgrippe, gekommen. Nachgewiesen wurde das Virus in erster Linie bei Wildvögeln, allerdings sind vereinzelt auch Bestände von Nutztiergeflügel, darunter ein großer Betrieb in Schleswig Holstein  betroffen. In Hessen ist bisher kein Fall von H5N8 aufgetreten. Das Land Hessen hat aber vorsorglich beschlossen, mit sofortiger Wirkung eine Aufstallung von Freilandgeflügel in Risikogebieten anzuordnen. Darunter sind insbesondere gewässernahe Gebiete zu verstehen, da bisher vornehmlich Wasservögel betroffen sind. Auch der Nationale Krisenstab für Tierseuchen hat eine risikobezogene und bundesweite Aufstallung von Geflügel empfohlen. Somit werden alle gewerblichen oder privaten Tierhalter in einem Abstand von 500 Metern um die definierten Risikogebiete (s. Anhang) spätestens ab dem 21.11.2016 und bis auf weiteres angewiesen, ihr Geflügel (Definition für Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) in Ställen unterzubringen.

Zuständig für die Ausführung, Kontrolle und Einhaltung dieser Anordnung sind die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte. Bei Ihnen liegt auch das Ermessen, Ausnahmen in den Fällen zu erlauben, in denen eine Aufstallung nicht oder nur unter erheblichen Nachteilen für die betroffenen Tiere umzusetzen wäre.

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von tot aufgefundenen Wildvögeln ein Hinweis an das örtliche zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfolgen, damit die Tiere eingesammelt, an das Hessische Landeslabor verbracht und dort auf das Virus untersucht werden können. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden.

Ausführliche Hinweise und Hintergründe entnehmen Sie bitte folgender Internetseite des hessischen Umweltministeriums https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest


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