31.03.2020 | 16:23:00 | ID: 28618 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landesdüngeverordnung tritt heute in Kraft

Düsseldorf (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: Wir haben Wort gehalten. Mit der neuen Verordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren gezielt Flächen mit zusätzlichem Handlungsbedarf
Heute tritt die in der vergangenen Woche von der Landesregierung verabschiedete Landesdüngeverordnung in Kraft. "Mit der neuen Verordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren gezielt Flächen mit zusätzlichem Handlungsbedarf", sagte heute Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf. "Durch diese zielgenaue, effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern." Nordrhein-Westfalen wird diese Expertise und die mit der Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen.

Die neue Bundesdüngeverordnung wurde am vergangenen Freitag (27. März 2020) im Bundesrat verabschiedet und soll Mitte April in Kraft treten. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung sogenannter "Roter Gebiete" vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen besonders mit Nitrat belastete Gebiete neu ausgewiesen werden. Ministerin Heinen-Esser: "Dies ist bei uns in Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung schon ab heute der Fall. Dies haben wir versprochen und hier haben wir Wort gehalten."

Weitere Informationen:
• Auf ELWAS-Web kann die differenzierte neue Gebietskulisse nach neuer Landesdüngeverordnung auf Feldblockebene eingesehen und abgerufen werden: www.elwasweb.nrw.de [www.elwasweb.nrw.de]
• "Landesregierung verabschiedet Anpassung der Landesdüngeverordnung" (Pressemitteilung vom 24.3.2020) [https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/landesregierung-verabschiedet-anpassung-der-landesduengeverordnung-1585065068]
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