31.12.2010 | 09:06:00 | ID: 7540 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landespflege in der Flurneuordnung

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Rudolf Köberle MdL: „Artenvielfalt ist und bleibt zentrales Thema für Flurneuordnung“
„Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist seit langem ein Thema in der Flurneuordnung. ‚Schützen durch Nützen‘ bedeutet für unsere Flurneuordnung, Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu verbinden. Das Internationale Jahr der Biodiversität haben wir genutzt, um unsere Aktivitäten zum Erhalt der Artenvielfalt zu verstärken“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Donnerstag (30. Dezember 2010) anlässlich der Vorstellung der neuen Broschüre „Landespflege in der Flurneuordnung“ in Stuttgart.


Neue Broschüre Landespflege in der Flurneuordnung

„Die Flurneuordnung erbringt vielfältige Leistungen im Ländlichen Raum. Sie erhält und entwickelt die Kulturlandschaft für die dort lebenden Menschen im Einklang mit der Natur. Hier müssen viele unterschiedliche Interessen unter einen Hut gebracht werden, damit ein Erfolg und Nutzen für alle daraus wird“, betonte der Minister. Teilnehmer von Flurneuordnungsverfahren, kommunale Vertreter, Naturschutzvereine und andere Interessierte könnten sich in der neuen Broschüre über aktuelle Standards zur Landespflege in der Flurneuordnung informieren. Beispiele aus verschiedenen Teilen Baden-Württembergs zeigten, wie Landespflege erfolgreich und zukunftsweisend in der Flurneuordnung bereits umgesetzt werde. Die Broschüre erkläre, welche Schritte zur Planung, Prüfung, Umsetzung und Pflege der landschaftspflegerischen Anlagen nötig seien.


Fast 10.000 neue Sträucher und Bäume sowie 26 Kilometer Gehölz- und Grünstreifen neu angelegt

„Flurneuordnung ist ein Gewinn für die Artenvielfalt. Das zeigen rund 26 Kilometer Gehölzstreifen, Baumreihen und Gras- und Krautstreifen, 38 Hektar Feldgehölze und Baumgruppen sowie fast 10.000 Sträucher und Bäume, die im Rahmen der Flurneuordnung allein in diesem Jahr neu gepflanzt oder angelegt wurden. Darunter sind auch 2.300 Obstbäume. Bei Saatgut und Pflanzen legen wir großen Wert auf heimische Arten“, so Köberle. Besonders bei der Pflanzung von Obstbäumen verwende man regionaltypische Sorten, um die genetische Vielfalt des heimischen Obstes zu bewahren.


Artenvielfalt vermitteln

„Wir wollen mit Hilfe der Flurneuordnung nicht nur die Artenvielfalt in der Fläche erhalten, sondern auch ein Bewusstsein für den Wert dieser Lebensräume und die damit verbundene Verantwortung schaffen. Dazu schulen wir zum einen die Mitarbeiter in der Flurneuordnungsverwaltung. Zum anderen wollen wir dies auch den Teilnehmern der Verfahren und der Öffentlichkeit näher bringen“, betonte der Minister. Deshalb sei der Artenschutz ein Schwerpunkt der Weiterbildung für die Mitarbeiter der Flurneuordnungsverwaltung gewesen. Acht ökologische Ressourcenanalysen, die in diesem Jahr vorgestellt worden seien, würden Aufschluss geben welche Arten und Lebensräume vor Ort vorkommen und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz und zur Weiterentwicklung sinnvoll seien. Besondere Lebensräume und Landschaftsräume würden den Bürgerinnen und Bürgern mittels Faltblättern und Lehrpfaden näher gebracht. Beispielhaft seien der Hohlenpfad in Mühlhausen-Tairnbach (Rhein-Neckar-Kreis) und der Heilpflanzen- und Kulturlandschaftspfad in Schöntal-Aschhausen (Hohenlohekreis). „Besondere Lebensräume verdienen besondere Aufmerksamkeit. Das wollen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern veranschaulichen. Wir haben in Baden-Württemberg viele innovative Flurneuordnungsmaßnahmen, die den unterschiedlichen Anforderungen an Grund und Boden vorbildlich gerecht werden. Der Erhalt der Vielfalt bleibt dabei unser Ziel“, betonte der Minister.


Hintergrundinformationen zu beispielhaften Flurneuordnungsverfahren im Bereich der Artenvielfalt:

Ausbreitung der Wildkatze unterstützt

Bei den Verfahren „Bietigheim (B 36, DB)“, „Ötigheim (B 36, DB)“ und „Durmersheim (B 36, DB)“ im Landkreis Rastatt wurde ein gemeindeübergreifender Biotopverbund geschaffen, um die Ausbreitung und Wiederansiedlung bedrohter Arten zu fördern. Einmalig in diesen Verfahren ist die Unterstützung des Wildkatzenwegeplans - ein Artenschutzprojekt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - zur Schaffung von Wanderkorridoren für die vom Aussterben bedrohte Wildkatze.


Zweitgrößtes Moor im Land erhalten

Die Flurneuordnung „Wilhelmsdorf-Pfrungen“ in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen wurde gezielt angeordnet, um das Naturschutzprojekt „Pfrunger-Burgweiler Ried“ zu verwirklichen und damit das zweitgrößte Moor in Baden-Württemberg zu erhalten. Die verschiedenen Artengemeinschaften werden durch Renaturierungs- und Extensivierungszonen geschützt.


Feldvögel im Blick

Im Flurneuordnungsverfahren „Haigerloch Nord“, Zollernalbkreis, wurden Flächen von insgesamt 34 Hektar für den Natur- und Artenschutz ausgewiesen. In diesem Verfahren wird ein Feldvogelmonitoring durchgeführt zur Erhebung der Auswirkungen der Flurneuordnung auf Feldvogelarten wie Braunkehlchen, Feldlerche, Wachtel, Baumpieper und Neuntöter. Die Ausgleichsflächen wurden in diesem Jahr an die Gemeinde übergeben, die sich zukünftig um die Pflege kümmern wird.


Malscher Aue - ein neuer Biotopverbund entsteht

Ein ökologisches Modellprojekt der Flurneuordnung ist das Verfahren „Malsch (Aue)“ im Rhein-Neckar-Kreis. Anlass war die Ausweisung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Malscher Aue“ – ein regional bedeutsames Feuchtgebiet. Über die Flurneuordnung konnten Flächen von über 13 Hektar für das betreffende Natur- und Landschaftsschutzgebiet bereitgestellt werden, weitere 14 Hektar für Biotopvernetzungsmaßnahmen der Gemeinde sowie 6 Hektar für Baumreihen, Hecken und Gewässerrandstreifen. Die Anbindung der umliegenden ökologisch wertvollen Flächen an das Schutzgebiet zu einem Biotopverbundsystem ist dabei ein wichtiger Baustein für die Sicherung der biologischen Vielfalt. (PD)
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