07.06.2016 | 22:30:00 | ID: 22427 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirte können Agraranträge noch bis 21. Juni sanktionslos korrigieren

Schwerin (agrar-PR) - Möglichkeit, ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sanktionslos zu korrigieren. Darauf weist Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus Landwirte heute noch einmal ausdrücklich hin.
Seit 2016 wird das Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt. „Auf diese Weise können wir ein einheitliches und gleichberechtigtes Antrags- und Kontrollverfahren sicherstellen“, betonte der Minister.

Anders als in den Vorjahren müssen Landwirte Flächen nicht mehr nur lagegetreu unter Zulassung einer 10%-Abweichung angeben, sondern lagegenau in Form einer auf Geokoordinaten basierenden Antragszeichnung.

„Sofern es zu Überlappungen, das heißt zur Doppelbeantragung für ein und dasselbe Stück Erde kommt, werden die betroffenen Landwirte informiert. Bis zum 21. Juni haben sie die Möglichkeit ihre Anträge nachzubessern, und sich finanzielle Unterstützung ohne Kürzungen zu sichern“, so Dr. Backhaus. (regierung-mv)
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