10.12.2013 | 20:55:00 | ID: 16618 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg erhalten Fördermittel von EU und Land noch vor Weihnachten

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Alexander Bonde: „Land ist mit frühestmöglicher Aus­zahlung der Fördermittel verlässlicher Partner der Landwirtschaft.“
„Noch vor Weihnachten und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt werden die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg die Ausgleichszahlungen der EU für die Betriebsprämie und die Zahlungen der zweiten Säule aus dem Gemeinsamen Antrag 2013 erhalten – das betrifft die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Leistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie und Forstmaßnahmen.

Insgesamt können so an die landwirtschaftlichen Betriebe über 400 Millionen Euro ausgezahlt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (10. Dezember) in Stuttgart. Die insbesondere in den letzten Jahren durch die EU sehr stark ausgeweiteten Kontrollvorgaben stellen die Agrarverwaltung immer wieder vor neue Herausforderungen.

Es bedarf besonderer Anstrengungen, um eine frühestmögliche Auszahlung und somit auch die Liquidität bei den landwirtschaftlichen Betrieben sicherzustellen. Bonde würdigte daher ausdrücklich die engagierte Arbeit der Unteren Landwirtschaftsbehörden, die an der pünktlichen Auszahlung maßgeblichen Anteil hätten.

„Die EU-Direktzahlungen der sogenannten ersten Säule der Agrarpolitik sind seit vielen Jahren ein wichtiger Einkommensbeitrag für die heimischen Landwirtinnen und Landwirte. Die Betriebe investieren einen Großteil dieser Gelder wieder im Ländlichen Raum, wovon maßgeblich wiederum die regionale Wirtschaft profitiert“, so der Minister weiter.

Spürbare Verbesserung bei der Betriebsprämie ab 2014

Bereits im Jahr 2014 werden bei der Betriebsprämie spürbare Verbesserungen für die baden-württembergischen Betriebe erkennbar sein.

In den harten Verhandlungen der Agrarminister am 4. November 2013 konnte insbesondere auf Druck von Baden-Württemberg eine Umverteilung der EU-Direktzahlungsmittel innerhalb der Bundesrepublik zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe erfolgen. Diese Möglichkeit lässt die EU im Rahmen der neuen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu.

„Somit profitieren schon ab dem nächsten Jahr unsere Familienbetriebe mit einem Zuschlag von 50 Euro pro Hektar für die ersten 30 Hektar und mit 30 Euro pro Hektar für die nächsten 16 Hektar je Betrieb. Ein Hof mit der baden-württembergischen Durchschnittsgröße von 33 Hektar bekommt zukünftig pro Jahr rund 1.600  Euro zusätzlich aus Brüssel überwiesen“, so Bonde.

Agrarumweltprogramme im Übergangsjahr 2014 unverändert

In Baden-Württemberg können die Landwirte auch 2014 wieder an den Agrarumweltprogrammen MEKA und LPR (Landschaftspflegerichtlinie) unter den identischen Konditionen wie 2013 teilnehmen. „Die Landwirtinnen und Landwirte haben somit konstante und verlässlich planbare Bedingungen“, so Bonde.

Bereits bestehende Verpflichtungen und Verträge werden um ein weiteres Jahr verlängert. Nachdem die Verhandlungen über die Finanzen und die Förderangebote für die neue Förderperiode ab 2014 erst verspätet abgeschlossen wurden, ist 2014 ein Übergangsjahr, in dem die Förderung wie 2013 erfolgt.

Ausgenommen von der Förderung sind die bereits seit 2011 nicht mehr verlängerbaren MEKA-Maßnahmen Mulchsaat, Verzicht auf Wachstumsregler und die extensive Grünlandbewirtschaftungsmaßnahme N-B1, deren Einstellung durch die finanzielle Fehlplanung der schwarz-gelben Vorgängerregierung notwendig wurde.

Ein Neueinstieg und die Erweiterung des Flächenumfangs ist dagegen weiterhin bei der Förderung des ökologischen Landbaus möglich. „Wir wollen damit umstellungswilligen Betrieben den Einstieg in den Ökolandbau erleichtern“, so Bonde. Außerdem steht die Förderung von FFH-Flachland- und Bergmähwiesen über MEKA auch Neueinsteigern offen.

Hintergrundinformationen: Im Frühjahr 2014 wird der neue Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum für die EU-Förderperiode 2014-2020 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellt und mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern des ländlichen Raums diskutiert. Die neuen Förderbestimmungen sollen nach Genehmigung durch die EU-Kommission grundsätzlich ab dem Jahr 2015 gelten. (PD)
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