Bad Kreuznach (agrar-PR) - Mit ausdrücklicher Zustimmung kommentierte Ökonomierat
Norbert Schindler MdB, Präsident der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz, das Vorhaben der Landesregierung, keine pauschale
Ausweisung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen vorzusehen und
bei angelegten Randstreifen für Auflagen der Landwirtschaft eine
Entschädigung vorzusehen. Bei einer Anhörung zur geplanten Änderung des
Landeswassergesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag unterstrich der
Kammerpräsident das ungeteilte Interesse der Landwirtschaft am Schutz
von Grund- und Oberflächengewässern im Land. Dazu gehöre aber auch eine
sorgfältige Gewässerunterhaltung durch die dafür zuständigen Kommunen.
Landwirtschaftskammer und die
Verbände des grünen Berufsstands teilen nach Feststellung ihrer Sprecher
eine hohe Kooperationsbereitschaft mit den Behörden des Landes. Zur
Festschreibung der Freiwilligkeit für die Festlegung von
Gewässerrandstreifen gehöre aber auch die Festlegung einer frühzeitigen
Einbindung der Landwirtschaft bei dahingehenden Vorhaben von Gemeinden.
In der Praxis sei häufig zu beobachten, dass Kommunen
Gewässerrandstreifen über die Köpfe der vor Ort betroffenen Landwirte
ausweisen wollten. Als noch wichtiger noch als die Randstreifenregelung
betrachtet die Kammer allerdings die Frage der sorgfältigen
Gewässerunterhaltung. Dabei sei nicht akzeptabel, wenn
unterhaltspflichtige Kommunen aus ökologischen oder ökonomischen Gründen
die Unterhaltung soweit reduzierten, dass der Wasserabfluss nicht mehr
gewährleistet ist. Verstopfte Drainagen und vernässte Ackerflächen seien
die Folge. Für die Kammer und die Verbände appellierten Ökonomierat
Schindler sowie Rudolf Schneichel und Eberhard Hartelt, der auch für die
Wasser- und Bodenverbände sprach, an die Kommunen im Land, eine
Gewässerunterhaltung zu betreiben, wie sie im Gesetz vorgesehen sei.