24.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6553 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaft fordert sorgfältige Gewässerunterhaltung

Bad Kreuznach (agrar-PR) - Mit ausdrücklicher Zustimmung kommentierte Ökonomierat Norbert Schindler MdB, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, das Vorhaben der Landesregierung, keine pauschale Ausweisung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen vorzusehen und bei angelegten Randstreifen für Auflagen der Landwirtschaft eine Entschädigung vorzusehen. Bei einer Anhörung zur geplanten Änderung des Landeswassergesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag unterstrich der Kammerpräsident das ungeteilte Interesse der Landwirtschaft am Schutz von Grund- und Oberflächengewässern im Land. Dazu gehöre aber auch eine sorgfältige Gewässerunterhaltung durch die dafür zuständigen Kommunen.

Landwirtschaftskammer und die Verbände des grünen Berufsstands teilen nach Feststellung ihrer Sprecher eine hohe Kooperationsbereitschaft mit den Behörden des Landes. Zur Festschreibung der Freiwilligkeit für die Festlegung von Gewässerrandstreifen gehöre aber auch die Festlegung einer frühzeitigen Einbindung der Landwirtschaft bei dahingehenden Vorhaben von Gemeinden. In der Praxis sei häufig zu beobachten, dass Kommunen Gewässerrandstreifen über die Köpfe der vor Ort betroffenen Landwirte ausweisen wollten. Als noch wichtiger noch als die Randstreifenregelung betrachtet die Kammer allerdings die Frage der sorgfältigen Gewässerunterhaltung. Dabei sei nicht akzeptabel, wenn unterhaltspflichtige Kommunen aus ökologischen oder ökonomischen Gründen die Unterhaltung soweit reduzierten, dass der Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist. Verstopfte Drainagen und vernässte Ackerflächen seien die Folge. Für die Kammer und die Verbände appellierten Ökonomierat Schindler sowie Rudolf Schneichel und Eberhard Hartelt, der auch für die Wasser- und Bodenverbände sprach, an die Kommunen im Land, eine Gewässerunterhaltung zu betreiben, wie sie im Gesetz vorgesehen sei.
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