Kiel (agrar-PR) -
Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck hält es für dringend erforderlich, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu reduzieren. „Antibiotika sollten so wenig wie möglich in die Umwelt gelangen Der Einsatz muss deshalb auf das absolut Notwendige reduziert werden. Das beugt der Bildung von Antibiotikaresistenzen von Krankheitserregern vor und ist deshalb wichtig für die Vorsorge“, sagte der Minister heute (23. Mai 2014). Das Landwirtschaftsministerium weist deshalb darauf hin, dass Tierhalter nach dem neuen Arzneimittelgesetz ihre Tierhaltung bis zum 1. Juli 2014 melden müssen.
Die Angaben fließen in eine bundesweite Datenbank. Sie soll Basis für eine wirksame Minimierungsstrategie sein. Ziel ist es, so die Gefahr zu reduzieren, dass Antibiotika langfristig unwirksam werden. „Ob die neuen Bundesregelungen zur Datenbank wirklich ausreichen oder weitere Maßnahmen notwendig sind, wird sich noch erweisen müssen.“ sagte Habeck.
Tierhalter, die in Schleswig-Holstein berufs- oder gewerbsmäßig Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten, müssen ihre Daten schriftlich oder elektronisch direkt an die zentrale Datenbank HIT oder über den LKD (Landeskontrollverband SH) als Regionalstelle und Dienstleister für das Landeslabor melden. Das Landeslabor hat als zuständige Behörde für Tierarzneimittelüberwachung alle erforderlichen Informationen in einem Merkblatt auf seine Homepage gestellt: http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Behoerden/Landeslabor/03_Aktuelles/Aktuelles_node.html
Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de