05.11.2013 | 20:50:00 | ID: 16369 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich: „Ein gutes Ergebnis für Hessens Landwirte“

Wiesbaden (agrar-PR) - Landwirtschaft profitiert von neuer Verteilung der EU-Mittel

Die hessische Landwirtschaft profitiert von den Beschlüssen der Agrarminister zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. „Obwohl in der neuen Förderperiode insgesamt deutlich weniger EU-Mittel für die Agrarförderung bereit stehen, wird Hessen durch den gefunden Kompromiss weniger stark belastet als andere Länder“, zeigte sich Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich zufrieden über den Kompromissvorschlag der Agrarministerkonferenz in München. Da Hessen bei den Direktzahlungen derzeit unter dem Bundesdurchschnitt liege, führe die Entscheidung zu Vorteilen für die hessischen Landwirte. In drei Schritten soll bis 2019 die Höhe der Direktzahlungen bundeseinheitlich sein. „Der Kompromiss von München ist eine Solidaritätsbekundung der östlichen Bundesländer. Das verdient hohe Anerkennung“, sagte Puttrich. 

 

Bei der Verteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung soll jedes  Land eine Mindestausstattung von 50 Euro pro Hektar erhalten. Hessen liegt derzeit bei 47 Euro. „Die hessischen Landwirte können also mit einer Erhöhung der Zahlungen rechnen“, so Puttrich. Nach dem Beschluss erhalten alle Betriebe zudem für die ersten 30 Hektar 50 Euro pro Hektar und für die nächsten 16 Hektar jeweils 30 Euro. Daraus resultiert eine Umverteilung bei den Direktzahlungen von größeren Betrieben hin zu mittleren und kleineren Betrieben. „Aufgrund der im Bundesvergleich relativ kleinen Betriebstrukturen entsteht dadurch für Hessen ein weiterer Vorteil“, erläutert Puttrich. Sie hält die Umverteilung der EU-Mittel für ein starkes Signal für den Erhalt und die Förderung kleiner und mittlerer Landwirtschaftsbetriebe. „Das stärkt den ländlichen Raum und seine Strukturen“, sagte die Ministerin.

 

Weiterhin haben die Länder beschlossen, dass zur Stärkung der ländlichen Entwicklung, insbesondere der Förderprogramme Agrarinvestitionsförderung, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel in die so genannte 2. Säule umgeschichtet werden. Junglandwirte sollen außerdem über einen Zeitraum von fünf Jahren mit 50 Euro pro Hektar für die ersten 90 Hektare zusätzlich gefördert werden. So genannte Kleinerzeuger erhalten künftig eine pauschale Zahlung von 1.250 Euro. „Sie werden von zusätzlichen Umweltauflagen und Kontrollen weitgehend befreit. Das ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagte Puttrich. In Hessen sind davon rund 4.500 Betriebe betroffen. Im Rahmen des Greening sollen die Umsetzungsoptionen aus der Liste der ökologischen Vorrangflächen im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft zur Anwendung kommen. (hmuelv)
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