22.06.2010 | 00:00:00 | ID: 6089 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Mehr Flexibilität für Ideen und Unternehmergeist im ländlichen Raum

Bad Kreuznach (agrar-PR) - 22.06.2010 Die Diskussion über eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) dürfe nicht zu einem Bruch der Verlässlichkeit notwendiger Di­rektzahlungen führen. Maßnahmen zum Ressourcenschutz und zum Schutz der Umwelt sollten immer auf die Integrationsfähigkeit in die Landwirtschaft geprüft werden. Maßnahmen der ländlichen Entwicklung haben landwirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Unge­rechtfertigte Auflagen und bürokratische Hemmnisse sind konsequent abzubauen. Zu Pro­grammen und Steuerungsansätzen, die gegenwärtig in Brüssel und Straßburg diskutiert werden, haben die im Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) zusammengeschlosse­nen berufsständischen Vertretungen, darunter die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet.

Es war den Landwirtschaftskammern ein Anliegen, damit ihre fachlichen Bewertungen in die Diskussion zur Strategie „Europa 2020” einfließen zu lassen. Das Positionspapier setzt dabei den Schwerpunkt auf die zweite Säule der GAP, die aus der Sicht der Kammern und des VLK auch stärker auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgerichtet sein muss, um nachhaltige Akzente in den Wertschöpfungsketten ländlicher Räume zu set­zen.

Vielfältige und lebendige ländliche Räume sind ohne flächendeckende Landwirtschaft nicht vorstellbar. Die erste Säule der GAP mit entkoppelten Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen stärkt den ländlichen Raum als Ganzes und bleibt daher unerlässlich. Diese Direktzahlungen sind direkt einkommenswirksam und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der ländlichen Infrastruktur insgesamt.

In der zweiten Säule sind die Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Verbesserung der Agrarstruktur nach Auffassung der Kammern bereits gut auf die Bedürf­nisse der ländlichen Räume abgestimmt. Sie sind fortzusetzen und zu intensivieren. Die Ausgleichszulage hat sich bewährt. Die Maßnahmen der Agrarumweltprogramme sind wei­terzuentwickeln. Sie müssen auch in Zukunft flächendeckend angeboten werden. Dabei sind regionale Besonderheiten genauso zu berücksichtigen wie besondere Maßnahmen zum Schutz von Arten und Biotopen.

Die Integrationsfähigkeit von Agrarumweltprogrammen in den betrieblichen Abläufen land­wirtschaftlicher Unternehmen hat bei einer Neukonzeption im Vordergrund zu stehen. Für eine stärkere Akzeptanz sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, z. B. auch die Transaktions­kosten einzubeziehen. Die qualifizierte Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen wird im­mer wichtiger. Dabei sind die Schwerpunkte im betrieblichen Management sowie im Umwelt- und Ressourcenschutz zu sehen. Die zweite Säule muss zukünftig Weiterbildung und Bera­tung als wichtigen Schwerpunkt fördern.

Die Beteiligungsstrukturen und die Nutzung von Förderinstrumenten der Gemeinschaftsiniti­ative „LEADER”, die innovative Projekte im ländlichen Raum fördert, entsprechen zurzeit nicht den Erfordernissen der Akteure im ländlichen Raum. Fördertechnische Hürden sowie das Muss einer öffentlichen Kofinanzierung von Projekten überfordern die Menschen mit guten Projektideen. Daher bleibt der Mittelabfluss deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Kammern fordern, die Programme daher im Bereich der Finanzierung zu flexibilisieren. Zukünftige Leuchtturmprojekte hätten sich auch und gerade an begründeten Anforderungen und Vorschlägen der Landwirtschaft und ihrer Unternehmen zu orientieren.

Nicht zuletzt die starren Abgrenzungen der Schwerpunktachsen im Rahmen der Fördermaß­nahmen könnten künftig entfallen, so die Kammern, und damit nicht nur den Mitgliedsstaaten eine höhere Flexibilität bei der Umsetzung ermöglichen, sondern auch insgesamt den agrari­schen Unternehmergeist und damit die Prosperität der ländlichen Räume steigern.
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