Bad Kreuznach (agrar-PR) - 22.06.2010
Die Diskussion über eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik
der Europäischen Union (GAP) dürfe nicht zu einem Bruch der
Verlässlichkeit notwendiger Direktzahlungen führen. Maßnahmen zum
Ressourcenschutz und zum Schutz der Umwelt sollten immer auf die
Integrationsfähigkeit in die Landwirtschaft geprüft werden. Maßnahmen
der ländlichen Entwicklung haben landwirtschaftliche Aspekte zu
berücksichtigen. Ungerechtfertigte Auflagen und bürokratische
Hemmnisse sind konsequent abzubauen. Zu Programmen und
Steuerungsansätzen, die gegenwärtig in Brüssel und Straßburg diskutiert
werden, haben die im Verband der Landwirtschaftskammern (VLK)
zusammengeschlossenen berufsständischen Vertretungen, darunter die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, ein gemeinsames Positionspapier
verabschiedet.
Es
war den Landwirtschaftskammern ein Anliegen, damit ihre fachlichen
Bewertungen in die Diskussion zur Strategie „Europa 2020” einfließen zu
lassen. Das Positionspapier setzt dabei den Schwerpunkt auf die zweite
Säule der GAP, die aus der Sicht der Kammern und des VLK auch stärker
auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgerichtet
sein muss, um nachhaltige Akzente in den Wertschöpfungsketten
ländlicher Räume zu setzen.
Vielfältige und lebendige ländliche Räume sind
ohne flächendeckende Landwirtschaft nicht vorstellbar. Die erste Säule
der GAP mit entkoppelten Direktzahlungen für landwirtschaftliche
Unternehmen stärkt den ländlichen Raum als Ganzes und bleibt daher
unerlässlich. Diese Direktzahlungen sind direkt einkommenswirksam und
leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der
landwirtschaftlichen Betriebe sowie der ländlichen Infrastruktur
insgesamt.
In der zweiten Säule sind die Maßnahmen zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Verbesserung der
Agrarstruktur nach Auffassung der Kammern bereits gut auf die
Bedürfnisse der ländlichen Räume abgestimmt. Sie sind fortzusetzen und
zu intensivieren. Die Ausgleichszulage hat sich bewährt. Die Maßnahmen
der Agrarumweltprogramme sind weiterzuentwickeln. Sie müssen auch in
Zukunft flächendeckend angeboten werden. Dabei sind regionale
Besonderheiten genauso zu berücksichtigen wie besondere Maßnahmen zum
Schutz von Arten und Biotopen.
Die Integrationsfähigkeit von
Agrarumweltprogrammen in den betrieblichen Abläufen
landwirtschaftlicher Unternehmen hat bei einer Neukonzeption im
Vordergrund zu stehen. Für eine stärkere Akzeptanz sind alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, z. B. auch die Transaktionskosten
einzubeziehen. Die qualifizierte Beratung landwirtschaftlicher
Unternehmen wird immer wichtiger. Dabei sind die Schwerpunkte im
betrieblichen Management sowie im Umwelt- und Ressourcenschutz zu
sehen. Die zweite Säule muss zukünftig Weiterbildung und Beratung als
wichtigen Schwerpunkt fördern.
Die Beteiligungsstrukturen und die Nutzung von
Förderinstrumenten der Gemeinschaftsinitiative „LEADER”, die
innovative Projekte im ländlichen Raum fördert, entsprechen zurzeit
nicht den Erfordernissen der Akteure im ländlichen Raum.
Fördertechnische Hürden sowie das Muss einer öffentlichen
Kofinanzierung von Projekten überfordern die Menschen mit guten
Projektideen. Daher bleibt der Mittelabfluss deutlich hinter den
Erwartungen zurück. Die Kammern fordern, die Programme daher im Bereich
der Finanzierung zu flexibilisieren. Zukünftige Leuchtturmprojekte
hätten sich auch und gerade an begründeten Anforderungen und
Vorschlägen der Landwirtschaft und ihrer Unternehmen zu orientieren.
Nicht zuletzt die starren Abgrenzungen der
Schwerpunktachsen im Rahmen der Fördermaßnahmen könnten künftig
entfallen, so die Kammern, und damit nicht nur den Mitgliedsstaaten
eine höhere Flexibilität bei der Umsetzung ermöglichen, sondern auch
insgesamt den agrarischen Unternehmergeist und damit die Prosperität
der ländlichen Räume steigern.