06.05.2019 | 16:08:00 | ID: 27369 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Mehrfachantrag: Frist endet am 15. Mai

München (agrar-PR) - Landwirte, die den  Mehrfachantrag 2019 noch nicht gestellt haben, müssen sich jetzt beeilen. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, endet die Abgabefrist am 15. Mai. Mit dem Mehrfachantrag können Landwirte neben den Direktzahlungen auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) unter www.ibalis.bayern.de. Die Landwirte können sich dort auch laufend über die Ergebnisse der Vorabprüfung ihrer eingereichten Anträge informieren und bei Bedarf bis zum 21. Juni noch Korrekturen vornehmen. Die 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützen bei rechtzeitiger Antragstellung die Landwirte bei allen Fragen zum Mehrfachantrag.
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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
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