17.01.2017 | 20:10:00 | ID: 23535 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Milchsonderbeihilfe: BLE nimmt 23.824 Anträge entgegen

Bonn (agrar-PR) - Am 16. Januar 2017 endete die Frist zur Beantragung einer Sonderbeihilfe für Milcherzeuger. 23.824 Landwirte möchten diese in Anspruch nehmen.
Die Anträge werden geprüft, anschließend wird der Beihilfesatz ermittelt.

Vom 30. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 konnten Milcherzeuger eine Sonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Bedingung dafür ist, dass sie im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte: „Es ist gut, dass so viele Milchbauern Verantwortung für den Markt übernehmen und ihre Milchmenge konstant halten wollen. Die finanzielle Hilfe von EU und Bund kommt damit denjenigen zugute, die zur Entlastung des Marktes beitragen. Der Staat hat in den vergangenen anderthalb Jahren mit großen finanziellen Hilfen den Bauern in der Krise geholfen. Es liegt jetzt in der Hand der Branche, zu einer fairen Verteilung der Risiken und zu zukunftsfähigen Marktstrukturen zu kommen.“

Etwa 30 Prozent der deutschen Milchbauern stellten Antrag

Die BLE hat im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums insgesamt 23.824 Anträge erhalten, das entspricht rund 30 Prozent der deutschen Milchbauern. Jeder Antragsteller erhält mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch, die er im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert hat. Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht haben, wird der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen. Der genaue Betrag steht im Sommer nach abschließender Prüfung aller Nachweise über den Beibehaltungszeitraum fest.

Nachweis 45 Tage nach Ablauf der drei Monate erbringen

Der Nachweis über die nicht gesteigerte Milchmenge muss innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Beibehaltungszeitraums, also bis zum 14. Juni 2017, bei der BLE vorliegen. Dazu finden Antragsteller ab Ende April ein gesondertes Formular auf www.ble.de/milchsonderbeihilfe. Dieses senden sie ausgefüllt und mit den drei Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum oder einer Bestätigung des Erstankäufers über die drei entsprechenden Monate schriftlich an folgende Adresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 511 – Milchsonderbeihilfe
53168 Bonn

Auch bei Überlieferung im Beibehaltungszeitraum sind die Antragsteller verpflichtet, der BLE dies mitzuteilen. Bei Rückfragen zur Nachweispflicht können sich die Antragsteller an die zentrale Rufnummer 0228-6845 2333 wenden. Von Nachfragen zur Antragsbearbeitung bitten wir abzusehen.

Weitere Informationen unter www.ble.de/milchsonderbeihilfe. (ble)
Pressekontakt
Herr Tassilo v. Leoprechting
Telefon: 0228-6845-3080
Fax: 030-18106845-3040
E-Mail: presse@ble.de
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
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E-Mail:  presse@ble.de
Web:  www.ble.de
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