05.09.2014 | 19:55:00 | ID: 18588 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Alexander Bonde: „Baden-Württemberg hat erfolgreich die Diskussion zur Fleischkennzeichnung angestoßen“

Stuttgart (agrar-PR) - Agrarministerkonferenz beschließt: Arbeitsgruppe unter Leitung Baden-Württembergs erarbeitet Kriterien für Fleischkennzeichnung - Gegen Gentechnik auf Acker und Teller: Bundesregierung muss jetzt handeln

„Baden-Württemberg hat auf der Agrarministerkonferenz vorgeschlagen, über eine transparente Fleischkennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Gerade in der konventionellen Fleischerzeugung gibt es eine große Bandbreite an unterschiedlich tierfreundlichen Haltungsformen, ohne dass Betriebe höhere Standards angemessen vergütet bekommen. Die Initiative Baden-Württembergs war erfolgreich: Die Agrarministerkonferenz hat heute einstimmig beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe unter Leitung Baden-Württembergs den Vorschlag prüfen und eine konkrete Ausgestaltung ausarbeiten soll. Wir setzen auf ein einfaches System wie bei der Eierkennzeichnung, das sich im Markt bewährt hat“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (5. September) zum Abschluss der Agrarministerkonferenz in Potsdam.

 

Initiative gegen Gentechnik ebenfalls erfolgreich

Die Bundesländer haben sich auf der Agrarministerkonferenz außerdem für ein bundesweites Verbot gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft ausgesprochen. Die Initiative Baden-Württembergs und der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat sich damit durchgesetzt. „Der Bund ist jetzt in der Pflicht, eine entsprechende rechtssichere Regelung zeitnah vorzulegen. Unser zentrales Anliegen ist es, das Verbraucherinteresse gegen Gentechnik auf Acker und Teller durchzusetzen. Ein solches Verbot ist außerdem ein wichtiger Schutz unserer kleinstrukturierten und auf regionale Qualität setzenden bäuerlichen Betriebe“, so Bonde. Baden-Württemberg setzt sich kontinuierlich gegenüber der EU und dem Bund für einen wirksamen Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen in Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft ein.

 

Hintergrundinformationen:

Die Fleischkennzeichnung könnte sich folgendermaßen am bewährten System für Eier orientieren:

0 für Öko

1 für Freilandauslauf

2 für 30 Prozent mehr Platz

3 für die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards

 

Bereits im Koalitionsvertrag von 2011 hat sich die grün-rote Landesregierung Baden-Württembergs gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen. Sie setzt sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Baden-Württemberg ein. Damit entspricht sie dem Wunsch der Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Landesregierung will die Gentechnik nicht nur von den Feldern und Tellern der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger fernhalten, sondern auch von naturschutzfachlich wertvollen Naturräumen.

Dazu hat die Landesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen:

  • Das Land Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen, das sich für gentechnikfreie Landwirtschaft einsetzt.
  • Landeseigene Flächen werden nur noch mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
  • In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.
  • Im Rahmen eines umfangreichen Saatgut-Monitorings bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.
  • Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
  • Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.
  • Ein Gentechnik-Erlass schützt bestimmte naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.
  • Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.

 

 

Christa Krause
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