25.05.2009 | 00:00:00 | ID: 679 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Backhaus begrüßt Pläne zur Rücknahme der Begrenzung bei der Steuerrückerstattung von Agrardiesel

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Pläne der Regierungskoalition, im Bund die Lage der Landwirte durch eine verbesserte Regelung der Agrardieselsteuern zu entspannen.

Wie heute bekannt wurde, soll die Begrenzung der geringeren Steuerbelastung ab 350 Euro und bis zu 10.000 Liter im Jahr für zwei Jahre aufgehoben werden. Die Kosten dafür sollen vom Bund getragen werden.

"Das ist zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Aber zumindest wird die Ungleichbehandlung von Landwirten innerhalb Deutschlands damit beendet.  Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Forderung schon mehrfach aufgestellt. Ich bin froh, dass der Bund nun endlich Willens ist, diesen Vorschlag umsetzen", so Backhaus.

Ein Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro je Betrieb sowie die Obergrenze von 10.000 Liter je Betrieb bei der Agrardieselbesteuerung habe zu Wettbewerbsnachteilen insbesondere größerer ostdeutscher Betriebe geführt.

 "Geht man vom Durchschnittsverbrauch eines Landwirtschaftsunternehmens aus, bedeutet dieser Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb, dass der Landwirt für die Bewirtschaftung der ersten 17 Hektar landwirtschaftlicher Fläche keine Steuerrückerstattung erhält. Durch die Festlegung dieses Selbstbehaltes sind in Mecklenburg-Vorpommern ca. 2.000 Betriebe von vornherein von der Agrardieselrückerstattung ausgeschlossen."

Auch die Festlegung von Obergrenzen für die Rückerstattung geht deutlich zu Lasten der Landwirte hier im Land. Für jeglichen Verbrauch über 10.000 Liter je Betrieb besteht seit 2005 ebenfalls kein Anspruch mehr auf Steuerrückerstattung. Das heißt, dass die Landwirte etwa ab dem einhundertsten Hektar ebenfalls keine Rückerstattung mehr erhalten und den vollen Dieselsteuersatz pro Liter zahlen müssen. Von dieser Obergrenze sind in Mecklenburg-Vorpommern ca. 2.200 Betriebe betroffen.
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