04.05.2009 | 00:00:00 | ID: 425 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Backhaus kritisiert Bundesregierung: Keine klare Linie in Fragen der grünen Gentechnik erkennbar

Schwerin (agrar-PR) - Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Till Backhaus hat heute seine Kritik an der Entscheidung von Bundesministerin Aigner, den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora auf einer Fläche von 20 Hektar zu genehmigen, bekräftigt. "Für einen Versuch sind 100 bis 1000 Quadratmeter ausreichend. Bei 20 Hektar liegt der Verdacht nahe, dass es sich um Anbau handelt. Zudem geht aus den Genehmigungsunterlagen hervor, dass es sich um einen "Erprobungsanbau" handelt, der nicht von wissenschaftlichen Fragestellungen begleitet wird. Insofern hat dies auch nichts mehr mit Grundlagenforschung zu tun", kritisiert der Minister. 

Der Minister vermisst eine klare Linie der Bundesregierung in Sachen grüne Gentechnik. "Erst vor zwei Wochen hat Ministerin Aigner den Anbau von gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON 810 verboten, obwohl dieser europaweit zugelassen ist. Eine eigene wissenschaftliche Begründung dieser Entscheidung steht nach wie vor aus. Aber dem Anbau einer Stärkekartoffel, die europaweit nicht zugelassen ist, dem stimmt Frau Aigner zu. Das ist Entscheidung nach Gutsherrenart", distanziert sich Minister Backhaus.

Das Land habe aber derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Entscheidung vorzugehen, da das Gentechnikrecht keine Zustimmung der betroffenen Landesbehörden vorsieht. "Mecklenburg-Vorpommern ist lediglich für die Überwachung und Kontrolle des Versuchs zuständig. Dieser Verantwortung werden wir sehr gewissenhaft nachkommen", kündigt der Minister an.

Er begrüßt, dass der Genehmigungsbescheid mit verschärften Sicherheitsauflagen versehen wurde, die die Erfahrungen der Landesbehörde mit den Kontrollen im letzten Jahr berücksichtigen.  So muss unter anderem das Versuchsfeld rund um die Uhr an allen Tagen gesichert sein. Um die gesamte Versuchsfläche muss ein Wildschutzzaun errichtet werden, der überwacht wird. Alle Kartoffelpflanzen, die während der Nachkontrolle auflaufen und vor und während der Ernte nicht entfernt wurden, müssen noch vor der Blüte durch Einsatz von Herbiziden vernichtet werden.

"Auf einem Versuchsfeld von maximal 1000 Quadratmetern  kann man die Einhaltung dieser Parameter noch gut kontrollieren. Bei 20 Hektar jedoch kann man nicht mehr zu 100 Prozent gewährleisten, dass es nicht doch zu einer ungewollten Vermischung mit anderen Pflanzen oder auch zu einer Aufnahme durch Tiere kommt", erläutert Minister Backhaus seine Bedenken.
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