Schwerin (agrar-PR) - Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr.
Till Backhaus hat heute seine Kritik an der Entscheidung von
Bundesministerin Aigner, den Anbau der gentechnisch veränderten
Kartoffelsorte Amflora auf einer Fläche von 20 Hektar zu genehmigen,
bekräftigt. "Für einen Versuch sind 100 bis 1000 Quadratmeter
ausreichend. Bei 20 Hektar liegt der Verdacht nahe, dass es sich um
Anbau handelt. Zudem geht aus den Genehmigungsunterlagen hervor, dass
es sich um einen "Erprobungsanbau" handelt, der nicht von
wissenschaftlichen Fragestellungen begleitet wird. Insofern hat dies
auch nichts mehr mit Grundlagenforschung zu tun", kritisiert der
Minister.
Der Minister vermisst eine klare Linie der
Bundesregierung in Sachen grüne Gentechnik. "Erst vor zwei Wochen hat
Ministerin Aigner den Anbau von gentechnisch veränderten Mais der Sorte
MON 810 verboten, obwohl dieser europaweit zugelassen ist. Eine eigene
wissenschaftliche Begründung dieser Entscheidung steht nach wie vor
aus. Aber dem Anbau einer Stärkekartoffel, die europaweit nicht
zugelassen ist, dem stimmt Frau Aigner zu. Das ist Entscheidung nach
Gutsherrenart", distanziert sich Minister Backhaus.
Das Land habe
aber derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Entscheidung
vorzugehen, da das Gentechnikrecht keine Zustimmung der betroffenen
Landesbehörden vorsieht. "Mecklenburg-Vorpommern ist lediglich für die
Überwachung und Kontrolle des Versuchs zuständig. Dieser Verantwortung
werden wir sehr gewissenhaft nachkommen", kündigt der Minister an.
Er
begrüßt, dass der Genehmigungsbescheid mit verschärften
Sicherheitsauflagen versehen wurde, die die Erfahrungen der
Landesbehörde mit den Kontrollen im letzten Jahr berücksichtigen. So
muss unter anderem das Versuchsfeld rund um die Uhr an allen Tagen
gesichert sein. Um die gesamte Versuchsfläche muss ein Wildschutzzaun
errichtet werden, der überwacht wird. Alle Kartoffelpflanzen, die
während der Nachkontrolle auflaufen und vor und während der Ernte nicht
entfernt wurden, müssen noch vor der Blüte durch Einsatz von Herbiziden
vernichtet werden.
"Auf einem Versuchsfeld von maximal 1000
Quadratmetern kann man die Einhaltung dieser Parameter noch gut
kontrollieren. Bei 20 Hektar jedoch kann man nicht mehr zu 100 Prozent
gewährleisten, dass es nicht doch zu einer ungewollten Vermischung mit
anderen Pflanzen oder auch zu einer Aufnahme durch Tiere kommt",
erläutert Minister Backhaus seine Bedenken.