25.10.2018 | 08:10:00 | ID: 26439 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister: Jetzt den Weg ebenen für neue Möglichkeit zur Ferkelkastration

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat sich heute Nachmittag vor dem Schweriner Landtag erneut für eine Fristverlängerung bis zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ausgesprochen. „Wir haben in Deutschland im weltweiten Vergleich die höchsten Tierschutzstandards. Und es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, Spitzenreiter in Europa zu werden. Aber mit einer Politik, die die Tierhalter nicht mitnimmt, riskieren wir, dass die Nutztierhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandert. Dann hätten wir gar nichts gewonnen – weder für das Tierwohl noch für die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland“, sagte der Minister während der auf Antrag der SPD-Fraktion anberaumten Aussprache zu neuen Chancen für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration.

„Wir stehen jetzt kurz vor einem Durchbruch bei der chirurgischen Kastration unter örtlicher Betäubung“, erklärte der Minister. Die Zulassung entsprechender Lokalanästhetika – etwa des Mittels Lidocain – werde absehbar möglich sein. „Die Ferkelkastration unter Lokalanästhesie stellt für die Tierhalter eine wirkliche Alternative dar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die betäubungslose Ferkelkastration noch einmal um zwei Jahre aufschieben. Nur so können wir einen Strukturbruch in der Schweinewirtschaft verhindern“, sagte er weiter.

Der Minister verwies auf die Schwierigkeiten der Schweinehalter in Deutschland. Aktuell lägen die Preise für das Kilogramm Schweinefleisch mit 1,48 Euro um 12 Cent unter dem Mindestpreis für eine tragfähige Produktion von 1,60 Euro je Kilogramm. Das zeige, dass beim Verbraucher ein grundsätzliches Umdenken erforderlich sei. „Wir wollen Fleisch aus einer nachhaltigen und tierwohlorientierten Haltung. Und wir sind uns einig, dass wir die Tierproduktion in unserem Land über Gesetze und Verordnungen am besten kontrollieren und tierschutzgerecht gestalten können. Sollte das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration jetzt in Kraft treten, so wäre ein Großteil der schweinehaltenden Betriebe, insbesondere viele kleinere Familienbetriebe, nicht in der Lage, mit den bisher vorliegenden Alternativen weiterhin wirtschaftlich zu agieren. Diese Betriebe würden schließen, die Produktion würde in Länder auswandern, in denen die betäubungslose Ferkelkastration auch zukünftig erlaubt ist“, so Backhaus.

Damit gingen Wertschöpfung im ländlichen Raum, Einkommen und Arbeitsplätze verloren. Auch die Möglichkeit des Staates, durch Gesetzgebung die hiesigen Nutztierhalter zu höheren Tierschutzstandards zu bewegen, verringere sich deutlich, ebenso wie der Druck auf Forschung und Entwicklung, für alle Betriebe umsetzbare Alternativen zu entwickeln.

Nach Auslaufen der bislang geltenden Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration hätten Sauenhalter ab 1. Januar 2019 die Wahl zwischen der chirurgischen Ferkelkastration unter Vollnarkose, der Immunokastration gegen Ebergeruch und der Ebermast. Diese Möglichkeiten werden von den Tierhaltern bzw. von Handel und Verbrauchern bislang kritisch gesehen.

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