Stuttgart (agrar-PR) -
Bund stellt Baden-Württemberg 1,9 Millionen Euro zur Verbilligung von Liquiditätshilfedarlehen zur Verfügung / Landwirtschaft durch Preisverfall auf den Agrarmärkten in einer schwierigen Situation "Der Preisverfall auf den Agrarmärkten hat unsere Landwirte in eine
sehr schwierige finanzielle Situation gebracht. Ab sofort können
Liquiditätsbeihilfen für Landwirte gewährt werden, die sich bereits
jetzt in finanziellen Engpässen befinden. Diesen Betrieben können wir
damit wirksam helfen“, sagte der baden-württembergische
Landwirtschaftsminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (30. Juni) in
Stuttgart.
Der Bund stelle zur Stabilisierung der Liquiditätslage
landwirtschaftlicher Betriebe den Ländern insgesamt 25 Millionen Euro
zur Verfügung. Baden-Württemberg erhält davon 1,9 Millionen Euro. „Im
Interesse unserer Landwirte haben wir die Voraussetzungen zur Umsetzung
des Programms geschaffen und können damit bereits zum 1. Juli starten",
ergänzte der Minister.
Mit den Mitteln werden Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
in Höhe von maximal 100.000 Euro, die mit einer Laufzeit von vier
Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten werden, um ein Prozent
verbilligt. Die Darlehen können zur Vorfinanzierung der Betriebsprämien
in Anspruch genommen werden. Dabei kann ein Betrag von maximal
70 Prozent der Betriebsprämie des Jahres 2008 zinsfrei vorfinanziert
werden, sofern von der Möglichkeit der Sondertilgung innerhalb von zehn
Werktagen nach Auszahlung der Betriebsprämie Gebrauch gemacht wird. Die
Liquiditätshilfedarlehen müssen für betriebliche Zwecke eingesetzt
werden.
Zusatzinformationen:
Das Programm wurde auf der Grundlage der sogenannten
De-minimis-Verordnung für Agrarerzeugnisse der EU erstellt. Danach darf
der Beihilfewert (=Subventionswert je Betrieb) maximal 7.500 Euro in
drei Kalenderjahren betragen. Wer diesen Betrag ganz ausgeschöpft hat,
kann kein verbilligtes Liquiditätshilfedarlehen mehr erhalten.
Zuständig für das Programm sind die Landratsämter (Fachbereich
Landwirtschaft). Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch die L-Bank.
Landwirte, die ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen wollen,
wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die entsprechend des
Liquiditätsbedarfes im landwirtschaftlichen Betrieb einen
Darlehensantrag stellt. Auf der Basis dieses Darlehensantrags wird der
Antrag auf Bewilligung eines Zinszuschusses beim Landratsamt /
Landwirtschaftsamt eingereicht. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
wird der Darlehensantrag von der Hausbank bearbeitet. Sobald eine
Darlehenszusage vorliegt, veranlasst diese dann die Auszahlung des
verbilligten Darlehens.
Das Programm startet am 1. Juli 2009. Spätestens am 15. Oktober 2009
muss der Antrag auf Zinsverbilligung beim Landratsamt / Fachbereich
Landwirtschaft eingegangen sein (Ausschlussfrist).