Stuttgart (agrar-PR) -
Minister Hauk kündigt für das Jahr 2010 Unterstützung in Höhe von rund 91 Millionen Euro an "Im kommenden Jahr werden die landwirtschaftlichen Betriebe in
Baden-Württemberg direkt oder indirekt rund 91 Millionen Euro aus
Stützungs- und Förderprogrammen der Bundesregierung erhalten", sagte
der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Mittwoch (30. Dezember) in Stuttgart. Dieser Betrag
setze sich zusammen aus dem EU-Sonderprogramm mit rund sechs Millionen
Euro, aus 11,5 Millionen Euro der Dauergrünlandprämie für
Milchviehhalter und aus der Kuhprämie mit mehr als acht Millionen Euro.
Auch Entlastungen bei der Agrardieselsteuer von knapp 21 Millionen Euro
sowie bei den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung von
knapp 45 Millionen Euro seien darin enthalten. "Damit ist das Land mit
rund elf Prozent am gesamten Förderbetrag 2010 in Höhe von
828 Millionen Euro angemessen beteiligt", ergänzte der Minister.
Die Mittel kommen zu einem großen Teil aus dem Milchsonderprogramm
der EU und des Bundes zur Stabilisierung des Milchmarktes, insbesondere
zur Liquiditätsverbesserung bei den Milcherzeugern. Für diese Maßnahmen
werden einmalig in 2010 rund 61 Millionen Euro aus EU-Mitteln und in
2010 und 2011 jeweils 113 Millionen Euro aus Bundesmitteln für
Milchvieh auf Grünland in Deutschland bereit gestellt. Hinzu kommen aus
dem Bundesprogramm in 2010 etwa 85 Millionen Euro und 2011 rund
75 Millionen Euro Kuhprämie für alle Milchviehhalter.
Der Bundeszuschuss an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung
wird 2010 um weitere 100 Millionen Euro und in 2011 um 14 Millionen
Euro zusätzlich aus dem Milchgrünlandprogramm aufgestockt. Insgesamt
wird damit dieser Zuschuss an die Landwirtschaftliche
Unfallversicherung zugunsten aller Landwirte um insgesamt rund
314 Millionen Euro erhöht, was vor allem den kleinstrukturierten
Betrieben in Süddeutschland zu Gute kommt.
Für landwirtschaftliche Betriebe mit Liquiditätsschwierigkeiten wird
das laufende Liquiditätshilfeprogramm des Bundes mit jeweils
25 Millionen Euro in 2010 und 2011 nahtlos fortgesetzt.
Die Entlastung des gesamten Agrarsektors bei der
Agrardieselbesteuerung beläuft sich durch den Wegfall des Selbstbehalts
und der Obergrenze auf jährlich etwa 280 Millionen Euro.
Während die EU-Grünlandprämie allen Antragsstellern des Gemeinsamen
Antrags mit Milchviehhaltung ohne separaten Antrag ausgezahlt wird,
wird die Grünland- und Kuhprämie mit dem Gemeinsamen Antrag 2010 und
2011 beantragt. Durch diese Grünlandprämie erhalten
Milcherzeugungsbetriebe mit Dauergrünland bis zu 37 Euro pro Hektar für
die Jahre 2010 und 2011. Bei der Kuhprämie bekommen die
Milchviehbetriebe in den Jahren 2010 und 2011 je Kuh rund 20 Euro. Die
Bundeszuschüsse an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung führen zu
einer deutlichen Senkung der Beiträge für die landwirtschaftlichen
Betriebe und somit ebenfalls zu deren Entlastung.
"Hervorzuheben ist, dass nicht nur Milchbetriebe unterstützt werden,
die sicherlich stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind. Auch
andere landwirtschaftliche Unternehmen, die vom Preisverfall stark
betroffen sind, erhalten mit dem Entlastungs- und Stützungsprogramm
deutliche Hilfeleistungen", erklärte Hauk. So könnten die Betriebe je
nach Struktur und Grünlandanteil mit Beträgen zwischen 1500 und mehr
als 6000 Euro rechnen. Jedoch seien die zusätzlichen Beihilfen auch mit
zusätzlicher Verwaltungsarbeit bei den Begünstigten und Behörden
verbunden. So müsse beispielsweise die Kuhprämie aus rechtlichen
Gründen im Rahmen der De-minimis-Regelung abgewickelt werden. Diese
Regelung lasse für landwirtschaftliche Betriebe nur einen individuellen
Höchstbetrag von 7500 Euro in drei Jahren für alle De-minimis-Beihilfen
zu. Die Antragssteller müssen daher alle in den beiden zurückliegenden
Jahren erhaltenen und die im Antragsjahr erwarteten
De-minimis-Beihilfen, zum Beispiel von Kommunen, angeben.
Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden Sie auf der
Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de