24.04.2009 | 00:00:00 | ID: 378 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Peter Hauk MdL: "Veröffentlichung der EU-Agrarzahlungen bis auf weiteres ausgesetzt"

Stuttgart (agrar-PR) - Bund muss Rechtslage klären
"Baden-Württemberg wird bis auf weiteres die Veröffentlichung weiterer EU-Agrarzahlungen im Internet aussetzen", sagte der baden-württembergische Agrarminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (24. April) in Stuttgart im Zusammenhang mit der laufenden Kontroverse um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung der Daten im Internet.

Nun gelte es, wie von den Agrarministern der Länder gefordert, schnellstens Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um sicher zu stellen, dass eine Aussetzung des Verfahrens weder für das Land noch für die baden-württembergischen Landwirte finanzielle Belastungen zur Folge hat. Sollte die EU dennoch Sanktionen verhängen, müsse der Bund seiner Mitverantwortung gerecht werden. "Der Bund ist nun in der Pflicht zu handeln und zwar im Sinne der Landwirte. Bis eine Rechtsklarheit bestehe, müsse Berlin Verantwortung tragen", betonte Hauk. Minister Hauk hatte die Klärung dieser Punkte bereits vergangenen Monat in einem Schreiben an Bundesministerin Ilse Aigner eingefordert.

Im Weiteren habe der Europäische Gerichtshof aufgrund der Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden, ob die betreffenden EG-Regelungen gültig sind. In Zeiten berechtigt hoher Datensensibilität ist dies auch angezeigt. Minister Peter Hauk ist der Auffassung, dass das öffentliche Interesse auf Information und das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten, sorgfältig abzuwägen sind.

Zusatzinformationen:

Die weitere Veröffentlichung von EU Agrarzahlungen war für den 30. April vorgesehen. Dagegen haben zahlreiche Landwirte aus Deutschland geklagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Derzeit liegen eine Reihe von Beschlüssen deutscher Verwaltungsgerichte vor, die mehrheitlich dem Antrag auf Aussetzung der Veröffentlichung stattgeben. Eine abschließende Klärung steht noch aus.

Die Länder wurden durch die EU zu einer Veröffentlichung der Daten verpflichtet. Diese Vorgabe verstoße aus der Sicht der betroffenen Empfänger gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
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