09.02.2018 | 12:13:00 | ID: 25115 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Peter Hauk MdL: „Wir müssen alles daran setzen, einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg zu verhindern“

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Hauk legt breit angelegten 12-Punkte-Plan gegen die Afrikanische Schweinepest vor / Mittelbedarf vorerst bis zu drei Millionen Euro für 2018
„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Osteuropa auch in Richtung Westen weiter aus. Unser Handeln zielt darauf ab, die heimischen Wild- und Nutztierbestände bestmöglich vor dieser nur für Schweine tödlichen Tierseuche zu schützen. Diesem Ziel trägt unser Maßnahmenkatalog Rechnung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (9. Februar) in Stuttgart. Vor dem Hintergrund der dramatischen Folgen, die ein Einschleppen der ASP nach Baden-Württemberg hätte, müssten alle Anstrengungen unternommen werden, um dies zu verhindern. Auch gehe es darum, im Falle eines Ausbruches der ASP handlungsfähig zu sein und eine Ausbreitung bestmöglich zu verhindern.

„Für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen werden im laufenden Jahr 2018 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von bis zu drei Millionen Euro bereitgestellt. In Abhängigkeit vom weiteren Seuchenverlauf werden gegebenenfalls weitere haushaltsrechtliche Maßnahmen zu Finanzierung notwendig“, sagte Minister Hauk. Der für Baden-Württemberg vorgestellte Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest fuße auf mehreren Säulen.

Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Bekämpfung eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen sei die drastische Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Zusätzlich müsse tot aufgefundenes Wild als Erregerreservoir und Infektionsquelle unschädlich beseitigt werden. Strengere Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben seien einzuhalten und umfassende Informationskampagnen zur Verhinderung menschlichen Fehlverhaltes als Ursache eines Erregereintrags würden durchgeführt.

„Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in heimischen Wild- und insbesondere Hausschweinepopulationen hätte dramatische wirtschaftliche Folgen für unsere heimische Landwirtschaft. Der Nachweis dieser Tierseuche führt in den betroffenen Regionen zu empfindlichen Umsatzeinbußen beim Handel mit Schweinen, Schweinefleischprodukten und sonstigen Produkten von Schweinen. Dies rührt daher, das bei Seuchenfeststellung sowohl durch die EU-Kommission als auch durch Drittländer Verbringungsbeschränkungen sowie Importstopps mit sofortiger Wirkung verhängt werden“, erklärte Minister Hauk. Das Beispiel Estland zeige, wie dies die Nutztierhalter treffen könnte. Dort sei die Anzahl der Schweinehalter zwischen 2014 und 2017 ASP-bedingt von 701 auf 127 Betriebe zurückgegangen.

Absenkung hoher Schwarzwildbestände im Fokus

„Im Kern unserer Überlegungen steht klar die Reduktion der hohen Schwarzwildbestände im Land mit jagdlichen Mitteln. Dazu brauchen wir wirksame Mittel, die die Arbeit der Jägerschaft erleichtern und effektiv gestalten helfen“, betonte Hauk. Die Wildschweinbestände stünden deshalb im Fokus, weil eine Tilgung der Seuche, wenn diese in der Wildschweinpopulation bereits stark verbreitet ist, auch bei Durchführung massiver Bekämpfungsmaßnahmen äußerst schwierig wäre und sich über Jahre hinziehen würde.

„Um die Wildschweinbestände abzusenken, müssen auf großer Fläche schlicht mehr Tiere erlegt werden. Dabei wird das Land die Jäger unterstützen“, sagte der Minister. Die Zulassung technischer Hilfsmittel solle die Nachtjagd auf Wildschweine erleichtern. Die allgemeine Schonzeit in den Monaten März/April solle ausgesetzt werden, ohne den Schutz der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu gefährden. Bürokratische Hemmnisse sollen abgebaut und die Durchführung effektiver Bewegungsjagden weiter ausgedehnt werden. Im Staatswald werde der Einsatz von sogenannten ‚Saufängen‘ in begrenztem Umfang pilothaft erprobt.

Hintergrundinformationen:

Der gesamte Maßnahmenplan sowie die wichtigsten Fragen und Antworten für Landwirte, Jäger und die Bevölkerung sind dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

Afrikanische Schweinepest - Häufige Fragen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und in Richtung Deutschland auf dem Vormarsch ist. Ein Impfstoff steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Tiersuche zu verhindern.

Mit Blick auf die ASP ergeben sich einige Fragen, die nachfolgend beantwortet werden. 

Ist die ASP gefährlich für den Menschen?

Nein. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, da der Erreger nicht auf Menschen übertragbar ist und keine Infektion hervorrufen kann. Dies gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.

Generell gilt es jedoch bei Fleisch und daraus hergestellten Produkten, die allgemein anerkannten Regeln zur Küchenhygiene zu beachten. Solange kein Ausbruch bei Wildschweinen festgestellt wird und Restriktionsgebiete eingerichtet werden, können sich Menschen nach wie vor frei im Wald bewegen.

Wie wird die ASP übertragen und was hat das mit mir zu tun?

Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt direkt von Wild- oder Hausschweinen auf andere Wild- oder Hausschweine entweder über das Blut angesteckter Tiere, da insbesondere dieses sehr ansteckend ist, oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, wie beispielweise unachtsam weggeworfene Lebensmittel von infizierten Schweinen.

Welche vorbeugenden Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen?

Es gibt Anhaltspunkte, dass das ASP-Virus durch das Verfüttern von Speiseabfällen auf gehaltene Schweine bzw. durch das unachtsame Wegwerfen von Lebensmitteln in der Natur auf Wildschweine übertragen wurde. Dies ist der Hauptübertragungsweg über größere Entfernungen bei Neuausbrüchen in bis dahin ASP-freien Gebieten. Dabei ist vor allem Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und gekühltes Fleisch besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Erzeugnissen monatelang überleben kann.

Infolge des generell hohen Risikos für den Eintrag und die Übertragung von Tierseuchen, sowie auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten, ist das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union zum persönlichen Verbrauch („Reiseproviant”) beziehungsweise der Fernabsatz von Kleinsendungen an tierischen Lebensmitteln per Post aus Drittländern seit dem Jahr 2004 EU-weit verboten.

Jede Bürgerinnen und jeder Bürger und insbesondere Reisende müssen ganz konsequent dieses Verbot einhalten, um eine ASP-Einschleppung nach Deutschland mit ihren enormen wirtschaftlichen Folgeschäden zu verhindern. An dieser Stelle setzt derzeit die Vorbeugung in Deutschland an. Seit mehreren Jahren finden daher Plakataktionen an den Autobahnraststätten statt und an Reisende werden Flyer zur ASP in verschiedenen Sprachen verteilt.

Kann noch in betroffene Regionen und Staaten gereist werden?

Reisen in betroffene Regionen sind möglich. Die dortigen behördlichen Anordnungen sind jedoch zu befolgen. Gegenstände von Haus- und Wildschweinen dürfen nicht aus den Restriktionsgebieten mitgebracht werden und aus Drittstaaten generell nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Vor einer Reise in ein osteuropäisches Land sollte man sich über die dortige ASP-Situation informieren.

Das ist bei der Entsorgung von Speiseabfällen zu beachten?

Schweinefleischhaltige Speiseabfälle sind in geschlossenen Müllbehältern wildschwein-sicher zu entsorgen. Das gilt für das Vesperbrot an der Autobahnraststätte genauso, wie für die übrig gebliebene Wurst an der Grillstelle im Wald. Werfen Sie derartige Abfälle nicht in der freien Landschaft weg! Die Verfütterung von Speiseresten und Speiseabfällen an Nutztiere ist generell verboten. Dies gilt auch für Wildschweine, die in Schaugehegen gehalten werden.

Was mache ich, wenn ich in Wald und Flur ein verendetes Wildschwein finde?

Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort ein und melden Sie den Fund dem zuständigen Veterinäramt. Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.veterinaeraemter-bw.de/. Wenn sie dieses nicht erreichen können, melden Sie den Fund bei der Polizei.

Was kann ich sonst noch tun?

Landwirtschaft und Jägerschaft ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um ein Übergreifen der ASP auf unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände bestmöglich zu verhindern.

Die Jäger im Land arbeiten derzeit daran, die Wildschweinbestände abzusenken. Unterstützen können Sie die Jägerschaft dabei, indem Sie Verständnis für groß angelegte und revierübergreifende Drückjagden aufbringen. Dabei kann es zu Beeinträchtigungen beim Betreten des Waldes oder zu Straßensperrungen kommen. Meist sind diese nur von kurzer Dauer und die Jägerschaft ist bemüht, sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auch können Sie unseren Jägern bei Ihrer wichtigen Arbeit helfen, indem Sie gezielt Wildfleisch, am besten Wildschwein, aus heimischer Jagd nachfragen.

Die Schweine haltenden Betriebe im Land ergreifen sog. „Biosicherheitsmaßnahmen“, um die Einschleppung von Krankheitserregern in ihre Tierbestände zu verhindern und ihre Tiere gesund zu erhalten. Dazu gehört es auch, dass Ställe von unbefugten Dritten nicht betreten werden. Bitte halten Sie sich an diese Anweisung und betreten Sie keine entsprechenden Bereiche.
 

Pressemeldung Download: 
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