23.11.2011 | 09:30:00 | ID: 11483 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister setzt Strategiegruppe zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes ein

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute in einer Sondersitzung des Agrarausschusses über den Einsatz von Antibiotika in Tierhaltungen berichtet und Wege zur Minimierung aufgezeigt.

Anlass war eine Studie des Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz von Antibiotika in der Masthähnchenhaltung. "Diese Studie kommt zu demalarmierenden Ergebnis, dass in Nordrhein-Westfalen in der Masthähnchenhaltung der Einsatz von Antibiotika auf der Tagesordnung steht", erläuterte der Minister.

Um diese Ergebnisse mit dem Geschehen in Mecklenburg-Vorpommern zu vergleichen legte der Minister Statistische Angaben vor.


In NRW gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2010:

Mastgeflügel:4.483.440 517 Betriebe Legehennen: 3.418.408 4.141 Betriebe Puten: 1.557.910 233 Betriebe


Im Vergleich dazu gab es in M-V 2010

Mastgeflügel: 6.075.874 151 Betriebe Legehennen: 2.147.460 614 Betriebe Puten: 379.277 61 Betriebe


"Die Betriebsstrukturen unterscheiden sich beim Mastgeflügel und bei den Legehennen erheblich. In diesen beiden Bereichen werden in M-V deutlich mehr Tiere gehalten bzw. sind die Betriebe deutlich größer als in NRW. Insofern ist die vielfach geäußerte Feststellung, dass in kleineren Haltungen weniger Antibiotika zum Einsatz kommt, nicht belegt."


Zur Situation in Mecklenburg-Vorpommern:

In M-V gibt es mehr als 800 Geflügelhaltungen mit insgesamt mehr als 8,6 Mio. Tieren. Es sind derzeit 378 Tierarztpraxen/Tierärztliche Hausapotheken angezeigt.

Davon haben sich 6 Tierarztpraxen auf die Betreuung von Geflügelbeständen spezialisiert.

Die Kontrollen bei den Tierhaltern und in den tierärztlichen Hausapotheken im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung liegen bei uns in einer Hand. Zuständige Kontrollbehörde ist das LALLF. Das System der zentralen Tierarzneimittelüberwachung, d.h. die Durchführung der Überwachung im ganzen Land durch nur eine Behörde, gibt es nur noch in Schleswig-Holstein.

Antibiotika dürfen grundsätzlich nur nach ärztlicher Indikation, also zur Behandlung einer Krankheit verabreicht werden.

Auf der Basis arzneimittelrechtlicher Bestimmungen wurden im Jahr 2011 in M-V bisher 445 Kontrollen in der Tierarzneimittelüberwachung durchgeführt:

Tierärztliche Hausapotheken: 121 Tierhaltungen: 324


Im Rahmen der 121 Kontrollen in den tierärztlichen Hausapotheken ergaben sich in fünf Fällen Verstöße gegen die gesetzlich geforderten Nachweispflichten.

In 2 Fällen gab es eine Anhörung bezüglich des Antibiotika-Einsatzes in Geflügelbetrieben.

Von den insgesamt 324 Kontrollen bei Tierhaltern erfolgten:

20 Kontrollen im Masthähnchenbereich 9 Kontrollen im Legehennenbereich 15 Kontrollen im Putenbereich
Die Kontrollen in den Tierhaltungen im Jahr 2011 ergaben, dass die Arzneimittelanwendung in den meisten Fällen ordnungsgemäß nach den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen erfolgte. Es wurden insgesamt 50 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 7 Strafanzeigen wurden gestellt. Im Bereich der Geflügelhaltungsbetriebe wurde aber nur ein Geflügelhalter wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt.

Darüber hinaus wird das zur Schlachtung anstehende Geflügel auf Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung untersucht.

In diesem Jahr wurden bislang 61 Proben in Masthähnchenbeständen untersucht.Alle Proben waren ohne Beanstandungen. Zusätzlich erfolgte die Probenentnahme auf Schlachthöfen, im Einzelhandel und bei Erzeugern im Rahmen der Lebensmitteluntersuchung.

"Im Rahmen dieser Untersuchungen haben wir in Bezug auf Geflügelproben seit 2006 keinen positiven Fall zu verzeichnen. Das heißt, in den Proben fanden sich keine Rückstände von Arzneimitteln", betonte der Minister.

Dennoch sieht der Minister auch für Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf. "Auch wenn im Fleisch keine Rückstände nachgewiesen werden, muss die Anzahl der Behandlungen und damit die Menge der eingesetzten Antibiotika deutlich eingeschränkt werden. Nach stichprobenartiger Auswertung liegt die durchschnittliche Behandlungsquote liegt in Mastgeflügelhaltungen deutlich über 2 Behandlungen/Mastdurchgang. In Hähnchen- und Putenmastbetrieben wurden mitunter bis zu sieben unterschiedliche antibiotikahaltige Medikamente mit unterschiedlichen Wirkstoffen eingesetzt", so Backhaus.

Der Minister hat deshalb Strategiegruppe zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in Tierhaltungen unter Leitung des Ministeriums einberufen. Unter Mitwirkung der Tierhalter und Tierärzte, dem Tierschutzbeirat und der Futtermittelindustrie, aber auch der Verbraucherschutzzentrale M-V und anderer Gremien sollen Ursachen für den hohen Antibiotikaeinsatz in Tierhaltungen ermittelt werden und Lösungswege zur Minimierung aufgezeigt werden.

"Als erstes wollen wir ein Eigenkontrollsystem für Tierhalter und Tierärzte einführen. Der nächste Schritt ist die Durchführung eines Monitoring ab 01.01.2012.Einbezogen werden ausgewählte Betriebe der Masthähnchen-, Puten-, Schweine- und Rindermast. Dabei sollen verschiedene Parameter erfasst und ausgewertet werden , wie Mastdauer, Tierverluste je Mastdurchgang, Behandlungstage je Mastdurchgang, Dosierung und Behandlungsdauer, etc.

Unser gemeinsames Ziel muss die Überprüfung und die deutliche Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in den Tierhaltungsanlagen sein, egal ob Geflügel, Schwein oder Rind." (PD)
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