01.07.2014 | 21:30:00 | ID: 18087 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Online-Antragsverfahren FIONA für Flächenbeihilfen ist 2014 erfolgreich verlaufen“

Stuttgart (agrar-PR) - Baden-Württembergs Landwirtinnen und Landwirte nutzen weit überwiegend das Online-Verfahren
"Die elektronische Einreichung des Gemeinsamen Antrags für Flächenhilfen bietet Landwirtinnen und Landwirten viele Vorteile. Plausibilitätsprüfung, umfangreiches Kartenmaterial und Auswertemöglichkeiten sind nur einige der Erleichterungen, die das System FIONA bietet. In diesem Jahr haben 91 Prozent der rund 45.600 Antragstellerinnen und Antragsteller in Baden-Württemberg ihren Gemeinsamen Antrag für Flächenhilfen in der Landwirtschaft elektronisch über FIONA gestellt – so viele wie nie zuvor.

In mehreren Landkreisen liegt der Anteil der FIONA-Anträge bereits jetzt bei 100 Prozent. Damit war die Nachfrage nach Papieranträgen, die in diesem Jahr letztmalig angeboten wurden, sehr gering. Wie bisher gibt es für die Umstellung auf das elektronische Verfahren umfangreiche Unterstützung“, sagte der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Dienstag (1. Juli) in Stuttgart.

Damit haben fast alle Antragsteller die Vorteile genutzt, die FIONA gegenüber der herkömmlichen Antragstellung bietet. Die Plausibilitätsprüfung ermöglicht es, vorhandene Fehler und Unstimmigkeiten unmittelbar auszuräumen. Die bisher häufig erforderlichen Rückfragen der Verwaltung beim Antragsteller können somit entfallen.

Das ganze Jahr über stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern in FIONA umfangreiche Kartenwerke und Flurstücksinformationen zur Verfügung, die auch für betriebliche Zwecke genutzt werden können. Darüber hinaus liefern die verschiedenen Auswertungsfunktionen der Antragsdaten in FIONA wichtige Datengrundlagen für die Betriebsführung.

„Die Landwirtschaftsverwaltung hat mit verschiedensten Infoveranstaltungen und Anwenderschulungen die Antragsteller auf das elektronische Antragsverfahren vorbereitet. Gerade auch durch die intensive Unterstützung und das große Engagement der unteren Landwirtschaftsbehörden konnte die hohe Teilnahmerate erreicht werden“, sagte Reimer.

Daneben bestehen Beratungs- und Unterstützungsangebote von Berufstand (LBV und BLHV) und privaten Beratern und Organisationen. Über solche Beratungsorganisationen werden jährlich rund 1.800 Anträge erstellt und eingereicht. Sie verwenden ebenfalls FIONA und sind teilweise schon seit mehreren Jahren in der Antragsberatung aktiv.

„Wir freuen uns über die positive Resonanz und die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte, die elektronische Antragstellung so umfangreich zu nutzen. Wir überprüfen ständig eingegangene Anregungen und Verbesserungsvorschläge, um FIONA im Sinne der Anwenderinnen und Anwender weiterzuentwickeln“, so Reimer. So ist vorrangiges Ziel für 2015, insbesondere die Funktionen im GIS-Teil – Stichwort Schlagskizzenerstellung – wesentlich zu modernisieren und damit die Anwendung zu vereinfachen.

Darüber hinaus wird FIONA an die neuen bzw. geänderten Förderprogramme im Rahmen der Agrarreform 2015 angepasst. Ein großer Vorteil wird die Unterstützung der Antragstellenden hinsichtlich einer Greening-konformen Antragstellung durch entsprechende Auswertungen und Prüfungen in FIONA sein.

Das Informations- und Beratungsangebot der unteren Landwirtschaftsbehörden sowie der privatwirtschaftlichen Organisationen stehen auch für 2015 zur Verfügung und werden im Hinblick auf die zahlreichen Neuerungen für die nächste EU-Förderperiode sowohl bei den Direktzahlungen wie den Maßnahmen der 2. Säule von besonderer Bedeutung sein.

Hintergrundinformationen:

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) seit 2012 als vollständige elektronische Variante des Gemeinsamen Antrags an. Bereits seit 2007 war es möglich, das Flurstückverzeichnis über FIONA elektronisch einzureichen.

Vergleichbar mit der komprimierten Steuererklärung im ELSTER-Verfahren, werden die elektronisch übermittelten Antragsdaten erst dann rechtsverbindlich, wenn der sogenannte komprimierte Gemeinsamen Antrag handschriftlich unterschrieben bei der Landwirtschaftsverwaltung eingegangen ist.


Christa Krause
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