30.09.2021 | 20:07:00 | ID: 31071 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ministerin Karawanskij: „Wir fördern den tierwohlgerechten Umbau der Nutztierhaltung“

Erfurt (agrar-PR) - Von 15. Oktober bis 15.November 2021 können Agrarbetriebe beim Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum die neue Förderung der „Haltung von Schweinen auf Einstreu und mehr Platz im Stall“ beantragen. „Wir fördern eine tierwohlgerechte Haltung mit zwei Millionen Euro, um den Agrarbetrieben die Entscheidung zu erleichtern, in neue Haltungssystem zu investieren. Damit folgen wir den Empfehlungen der Borchert-Kommission, die beim tierwohlfreundlichen Umbau der Nutztierhaltung die Investitionsförderung als ein zentrales Instrument identifiziert hat. Und wir erfüllen die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Nutztierhaltung im Sinne des Tierwohls“, so Agrarministerin Susanna Karawanskij.
Das für den Tierschutz zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Tierwohlstrategie erarbeitet. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Das umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von tiergerechten Haltungsverfahren. Über die bestehende Investitionsförderung hinaus gewährt die Landesregierung nun weitere Unterstützung, wenn bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beibehalten oder eingeführt werden. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“ im Vorgriff auf die erst 2023 beginnende EU-Förderperiode.

Nun folgt die Förderung der „Haltung von Schweinen auf Einstreu“. „Wir unterstützen schweinehaltende Betriebe dabei, Haltungsbedingungen bei Schweinen so zu verändern, dass sie den Ansprüchen des Tierwohls gerechter werden. So können sie auch Erfahrungen sammeln, wenn das erwartete gestufte Zertifizierungssystem eingeführt werden sollte. Mit der Förderung sichern wir also mehr Tierwohl ab und bereiten unsere Agrarbetriebe frühzeitig auf neue Marktbedingungen vor“, so Ministerin Karawanskij. Die Förderung der „Haltung von Schweinen auf Einstreu und mehr Platz im Stall“ beginnt ab 2022.

Auf der Homepage des TMIL sind unter folgendem Link die Förderrichtlinie und auch alle Anträge abrufbar:
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl

Hinweis:
Aufgrund des begrenzten Budgets erfolgt die Auswahl der zu bewilligenden Förderanträge nach dem Datum der Antragseingänge innerhalb des Antragszeitraumes.
Aufgrund der Einführung der elektronischen Antragstellung nun auch beim Tierwohl werden alle interessierten Antragsteller:innen, die noch keine InVeKoS Betriebsnummer bzw. nur über eine Tierhalter Betriebsnummer verfügen, gebeten, sich rechtzeitig zwecks Beantragung einer InVeKoS Betriebsnummer (PI) und einer Persönlichen Identifizierungs-Nummer (PIN) an folgende Stellen zu wenden:

Einstreuhaltung Schweine
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes
Tel.: +49 361 573921-101
Fax: +49 361 573921-299

Sommerweidehaltung Rinder
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 56 - Agrarförderzentrum Südwestthüringen
Forstweg 4
98646 Hildburghausen
Tel: +49 (361) 57-4137101
Fax: +49 (361) 57-4137299
Pressekontakt
Frau Antje Hellmann
Telefon: (0)361/3791-740
Fax: (0)361/3791-749
E-Mail: antje.hellmann@tmil.thueringen.de
Pressemeldung Download: 
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Str. 8
99096 Erfurt
Deutschland
Telefon:  +49  0361  3791-740
Fax:  +49  0361  3791-749
E-Mail:  antje.hellmann@tmil.thueringen.de
Web:  www.thueringen.de
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