12.04.2019 | 15:23:00 | ID: 27283 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ministerkonferenz weist erneut auf die Problematik bei Tiertransporten in Drittländer hin und spricht sich für ein Haltungsverbot bestimmter Tiere in Zirkussen aus

Kiel/Berlin (agrar-PR) - Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben die Bundesregierung heute (12. April) auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Landau dazu aufgefordert, sich für verbesserte Transportbedingungen, eine bessere Kontrolle und mehr Transparenz bei den Bedingungen bei der Grenzabfertigung, den Versorgungsstationen und nach Ende des Transports in den Ziel-Drittländern einzusetzen. Einen entsprechenden Antrag hatten Schleswig-Holstein, Berlin, Hessen und Sachsen-Anhalt eingebracht.

"Wir wollen, dass Frau Klöckner zeigt, dass wir als Exportland Deutschland auch Bedingungen an unsere Handelspartner formulieren können, die eine Verbesserung für das Wohl der Tiere bedeuten. Das ist nicht zuletzt auch im Interesse der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte, die gesunde Tiere in hoher Qualität würdevoll exportieren wollen und tierquälerische Bedingungen ebenso beenden wollen wie die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung", sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht und verwies auf die derzeitige Unwissenheit über die Tierschutzsituation in Drittländern sowie die bislang begrenzten rechtlichen Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der EU-Regeln und der bilateralen Abkommen Deutschlands mit den Zielländern. 2018 wurden 924 Zuchtrinder aus Schleswig-Holstein in Drittländer transportiert. Deutschlandweit waren es im Jahr 2017 insgesamt 79.350 Zuchttiere.

Angesichts rechtlicher Unklarheiten hatte das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium am 22. März 2019 einen unbefristeten Erlass zum Vorgehen bei Tiertransporten herausgegeben. Dieser Erlass besagt, dass auf den Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan erhebliche Verstöße gegen den Tierschutz zu befürchten sind und Transporte insbesondere in diese Staaten nur dann genehmigt werden dürfen, wenn klar definierte Anforderungen erfüllt sind. "Der Schutz von Tieren hat für die Landesregierung Schleswig-Holstein auch und gerade bei Transporten in die benannten Drittstaaten einen herausgehobenen Stellenwert. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Tierschutzes sowie der Anforderungen an entsprechende Tiertransporte zu garantieren. Transporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn diese Anforderungen nicht nachgewiesen werden oder gar konkrete Hinweise auf tierquälerische Bedingungen vorliegen", so Albrecht.

Neben der Gewährleistung des Tierschutzes bei Tiertransporten in Drittländer hat sich Schleswig-Holstein zudem für ein Haltungsverbot bestimmter Tiere in Zirkussen ausgesprochen. "Wir sehen mit Sorge, dass es besonders bei der Zurschaustellung von Elefanten, Bären und anderen großen Wildtieren an wechselnden Orten zu tierschutzrechtlichen Verstößen kommen kann", sagte der Minister. Andere Länder seien diesen Schritt längst gegangen und haben ein vollständiges Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus oder starke Einschränkungen erlassen. "Es ist daher zwingend erforderlich, dass auch in Deutschland die Haltung von Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Flusspferden, Nashörnern, Seelöwen und Großkatzen im Sinne des Artikels 20a des Grundgesetzes verboten und von der Bundesregierung dazu eine Rechtsverordnung erlassen wird", so Albrecht. Die Ministerkonferenz hat die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert endlich eine Rechtsverordnung für ein Verbot für bestimmte wildlebende Tierarten in Zirkusbetrieben auszusprechen.
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