Hannover (agrar-PR) - Als eine „gute und gerechtfertigte Maßnahme“ hat Josefine
Loriz-Hoffmann in Nordenham im Landkreis Wesermarsch die
Ausgleichszulage verteidigt. Die EU-Beamtin aus der Generaldirektion
Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission
sah sich auf Einladung des Landvolkes Niedersachsen und des Deutschen
Bauernverbandes vor Ort. Sie wollte sich über die speziellen Probleme
der Landwirte auf den Marschstandorten informieren. Nach Einschätzung
von Landvolkvizepräsident Heinz Korte haben die Landwirte, die
absolutes Grünland bewirtschaften, große Probleme. „Sie müssen
spezifische Nachteile hinnehmen, weil es für diese Flächen keine
Nutzungsalternativen gibt“, verdeutlichte Korte. Bei der Bereisung in
der Wesermarsch wurde dies sehr offenkundig: Auf den kalten und nassen
Marschböden war beispielsweise der Mais in der Entwicklung weit zurück
und gab ein eher kümmerliches Bild ab. Zusätzlich müssen die Landwirte
hohe Wasserlasten tragen, um die Bewirtschaftung ihrer Flächen
überhaupt durchführen zu können. In manchen Jahren „saufen“ die Wiesen
trotzdem ab, so dass die Bewirtschaftung des Grünlandes nahe an der
Küste immer mit einem gewissen Risiko behaftet ist.
Daher führt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium auf
Anregung des Landvolkes Niedersachsen die 1996 letztmals gewährte
Ausgleichszulage wieder ein. Zudem hat die EU eine Neuabgrenzung der
sogenannten benachteiligten Gebiete in Auftrag gegeben. Damit kommt sie
einer Kritik des Europäischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2003 nach. Er
hatte damals Argumente von Nichtregierungsorganisationen aufgegriffen
und die Ausgleichszulage als zu vielfältig und undurchsichtig
abqualifiziert. Bis 2013 will die EU die Abgrenzung der benachteiligten
Gebiete neu definieren und sucht damit für die alte Maßnahme eine
moderne Begründung. Ein Expertengremium hat dazu auf Veranlassung der
EU-Kommission acht Boden- und Klimafaktoren vorgeschlagen. Auch dazu
wurden in Nordenham erste Vorstellungen des Berufsstandes diskutiert.
Die Europäische Kommission sieht die Ausgleichszulage weiterhin als ein
Instrument zur Stabilisierung der Einkommen und als Zuschuss zur
Bewältigung spezieller Probleme. Die Ausgleichszulage wird bisher in
Berggebieten, anderen benachteiligten Gebieten oder durch spezifische
Nachteile gekennzeichneten Gebieten gewährt.