17.03.2022 | 11:12:00 | ID: 32590 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Naturschutz und Obstanbau im Einklang bringen

Mainz (agrar-PR) - Der Obstanbau in den rheinhessischen Naturschutzgebieten ist eine absolute Besonderheit und ein Alleinstellungsmerkmal. In einigen Naturschutzgebieten, vor allem im Kreis Mainz-Bingen, sind die Obstbäume besonders wertgebend und daher auch Bestandteil des Schutzzweckes. Nachdem Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt im Februar für den Obstanbau eine Ausnahme von der Pflanzenschutzanwenderverordnung zugelassen hatte, tauschte sie sich nun im Betrieb von Tobias Diehl in Heidesheim über die Lage der Branche aus.
„Moderne Landwirtschaft muss Natur- und Artenschutz sowie wirtschaftlich nachhaltige Versorgung mit regionalen Lebensmitteln vereinbaren. In den rheinhessischen Naturschutzgebieten ist das seit Jahren hervorragend gelungen. Dafür spricht die hohe Biodiversität und Artenvielfalt. Viele Wildbienen- und Vogelarten fühlen sich hier wohl“, sagte Ministerin Schmitt beim Betriebsbesuch in Heidesheim.

Flora und Fauna haben sich hier an die Bewirtschaftung angepasst und von ihr profitiert. Der Anbau erfolge durch gut ausgebildete Winzer und Obstbauern, die „moderne, gezielt wirksame Pflanzenschutzmittel mit moderner, häufig digital unterstützter Technik ausbringen“. Deshalb sei es wichtig, dass die Landesregierung praktikable Ausnahmeregelungen für Obstbaubetriebe gefunden habe, um weiterhin eine Bewirtschaftung der Flächen in den Naturschutzgebieten zu ermöglichen.

Diehl, dessen Betrieb vom Naturschutzgebiet umgeben ist, stellte heraus, dass ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln für viele Produzenten wirtschaftlich kaum darstellbar gewesen wäre. „Wir sind dankbar, dass uns nun eine Chance gegeben wurde, uns an die neuen Gegebenheiten anzupassen“, sagte der Agraringenieur. Er betonte, dass es ihm und seinen Kollegen stets um nachhaltige Verfahren gehe: „Wir alle wollen und können nur im Einklang mit der Natur wirtschaften.“

Ministerin Schmitt erklärte, dass es ihr ein großes Anliegen sei, für die Akzeptanz des Interessenausgleichs zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu werben. „Auf diese Weise können wir eine Kulturlandschaft erhalten und die regionale, verbrauchernahe Obstproduktion sichern. Wir müssen uns stärker bewusst machen, woher die Kirsche, die Aprikose oder der Apfel, den wir im Supermarkt kaufen, herkommt, wer ihn anbaut und was dazu nötig ist“, sagte Schmitt.

Hintergrund:
Ausnahmeberechtigt sind generell Betriebe, die mehr als 30 % Ackerkulturen oder mehr als 20 % Sonderkulturen in einem oder mehreren Naturschutzgebieten bewirtschaften. Obstbauern erhalten in den Gebieten mit Schutzzweck für ihre Anlagen eine generelle Ausnahme, denn die Obstkulturen können ohne Insektizide weder integriert noch ökologisch bewirtschaftet werden. Deshalb sind hier auch dauerhafte Ausnahmeregelungen vorgesehen. Besondere Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes sollen zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise beitragen, was auch dem Insektenschutz Rechnung trägt.
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