27.01.2012 | 14:39:00 | ID: 12033 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue Akzente bei der Agrarinvestionsförderung

Stuttgart (agrar-PR) - Ministerium veröffentlicht in den kommenden Wochen Richtlinien mit den angekündigten Änderungen beim Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und bei der Förderung von Investitionen der Diversifizierung
Mit den Änderungen setzt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erste neue Akzente. Zielgruppe der Investitionsförderung sind entwicklungsfähige klein- und mittelbäuerliche Betriebe in Baden-Württemberg. Gefördert werden Bauvorhaben von Unternehmerinnen und Unternehmer bis zu einer Investitionssumme von einer Million Euro, sofern die durchschnittlichen positiven Einkünfte 100.000 Euro/Jahr nicht überschritten werden (siehe Kasten 'Änderungen im Überblick'). Investitionen in der Tierhaltung werden bis zu einer Obergrenze gefördert, die sich an den Schwellenwerten für die Umweltverträglichkeitsprüfung orientiert (siehe Kasten 'Obergrenze für Tierplätze'). So könnte beispielsweise der Neubau eines Zuchtsauenstalles mit bis zu 560 Tierplätzen gefördert werden, wobei die vorhandenen Tierplätze mitgezählt werden. Hält ein Unternehmen verschiedene Tierarten, sind diese anteilig zu berücksichtigen.

Die Änderungen beim AFP tragen außerdem den gesellschaftlichen Anforderungen hinsichtlich Tierschutz und Umweltverträglichkeit stärker Rechnung. Um dieses wichtige Ziel der Landesregierung umzusetzen, wurden die Kriterien für die Bewertung der Projekte, die sog. Auswahlkriterien, geändert (siehe Kasten 'Auswahlkriterien ab 2012'). Investitionen, die besonders tiergerecht sind, können nun mit bis zu zwei Punkten bewertet werden, was dazu führt, dass solche Projekte bevorzugt gefördert werden. Dazu zählen auch die Umstellung der Sauenhaltung auf die ab 2013 vorgeschriebene Gruppenhaltung sowie die Umstellung der Rinderhaltung in Biobetrieben von Anbinde- auf Laufstallhaltung. Antragsteller, die in den Tierschutz investieren, verbessern ihre Chance, trotz begrenzter Fördermittel eine Bewilligung für das beantragte Projekt zu erhalten. In das Auswahlverfahren, das vor Bewilligung durchzuführen ist, werden die Anträge erst einbezogen, wenn sie der Bewilligungsstelle vollständig vorliegen.

Der Fördersatz für Bauvorhaben wurde von 25 Prozent auf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gesenkt. Für Investitionen in der Tierhaltung, die die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, kann zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Darüber hinaus können Junglandwirtinnen und Junglandwirte eine Zuwendung von maximal 20.000 Euro erhalten. Ebenfalls bezuschusst wird die Betreuung des Vorhabens.

Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2012 und sind auf alle Anträge anzuwenden, die die Fördervoraussetzungen nachweisen können, aber noch nicht bewilligt wurden. Die Obergrenze für Tierplätze ist bei Neuanträgen zu beachten, die nach dem 18. November 2011 bei den Landratsämtern eingegangen sind.

Anlass für die Änderungen waren die Kürzungen der Bundesmittel und die auslaufenden Mittel der EU, die bis Ende 2015 ausgegeben sein müssen. Für die letzten beiden Jahre der auslaufenden Förderperiode von 2007 bis 2013 stehen daher weniger Mittel für Bewilligungen zur Verfügung als in den Vorjahren. Um zu verhindern, dass die Zahl der geförderten Betriebe im Vergleich zum Vorjahr drastisch einbricht, waren Korrekturen erforderlich.

Informationen und Auskünfte zu den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur einzelbetrieblichen Förderung erteilen die zuständigen Landratsämter und Regierungspräsidien.


Änderungen im Überblick

1. Einführung einer Obergrenze für Tierplätze für bestimmte Tierarten,
2. Streichung der Förderung für Maschinen der Innenwirtschaft,
3. Senkung der Förderobergrenze von 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro,
4. Senkung der Prosperitätsgrenzen von 120.000 Euro/Jahr auf 100.000 Euro/Jahr für Verheiratete bzw. von 90.000 Euro/Jahr auf 80.000 Euro/Jahr für Unverheiratete,
5. Reduzierung des Regelfördersatzes von 25 auf 20 Prozent,
6. Änderung bei den Auswahlkriterien (z. B. Priorisierung bei der Umstellung der Sauen auf Gruppenhaltung und Umstellung der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Rindern).


Obergrenze für Tierplätze

Tierart                      Maximale Tierplätze
Hennen                    15.000
Junghennen             30.000
Mastgeflügel            30.000
Truthühner              15.000
Rinder                      600
Kälber                      500
Mastschweine          1.500
Zuchtsauen              560
Ferkel (10-30 kg)     4.500
Pelztiere                   750


Auswahlkriterien ab 2012

* Investitionen in die Milchviehhaltung (1Punkt)
* Investitionen in die Schweinehaltung (1Punkt)
* Investitionen, die besonders tiergerecht sind (bis zu 2 Punkte)
* Betriebe mit angemessener Eigenkapitalbildung über 5.000 Euro (1 Punkt)
* Betriebe mit extensivem Grünland (1 Punkt)
* Ökobetriebe (1 Punkt) (PD)
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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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