24.10.2016 | 08:00:00 | ID: 23102 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue Landesverordnung regelt Meldepflichten für Wirtschaftsdünger

Schwerin (agrar-PR) - Am Samstag (22.10.) trat die Landesverordnung zu den Aufzeichnungs- und Meldepflichten von Wirtschaftsdünger, kurz Wirtschaftsdüngermeldeverordnung in Kraft.
Für die praktische Umsetzung wurde eine Datenbank eingerichtet. Sie wird die Datenverwaltung vereinfachen und betriebliche Auswertungen ermöglichen.

Die Landesverordnung konkretisiert die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger, die 2010 von der Bundesregierung erlassen wurde. Danach ist jeder Betrieb, egal ob Landwirt, gewerblicher Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, der mehr als 200 Tonnen Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und bestimmten Melde- und Mitteilungspflichten nachzukommen.

Mit der Bundesverordnung kann aktuell aber nur unter erheblichem Verwaltungsaufwand nachvollzogen werden, welche Mengen Wirtschaftsdünger landesweit tatsächlich wann in welche Betriebe verbracht werden. Mit Blick auf die Nitratbelastung von Grund- und Oberflächengewässer, sind großflächige und rasche Informationen über Nährstoffströme allerdings unerlässlich.

Auch ist davon auszugehen, dass mit der Novelle der Düngeverordnung der Wirtschaftsdüngerhandel deutschlandweit und damit auch in M-V zunehmen wird. Grund dafür: die Ausbringungszeiten werden verkürzt, die Ausbringungsmenge wird durch die Einberechnung von Gärresten in die 170 kg-Grenze für Wirtschaftsdünger reduziert, der Anfall an Wirtschaftsdüngern bleibt jedoch gleich.

Die Landesverordnung regelt, dass die bereits auf Bundesebene festgelegten Aufzeichnungs- und Meldepflichten grundsätzlich nur noch in elektronischer Form möglich sind, Das heißt die bisherige aufwendige Papierform entfällt. Inhaltlich schreibt sie – anders als die Bundesverordnung – kürzere Termine für die Aufzeichnungs- und Meldepflichten vor.

Zur Umsetzung der Landesverordnung wurde ein elektronisches Meldeverfahren, ähnlich wie das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT), installiert. Betreiber der Datenbank ist die zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) bei der LMS Agrarberatung GmbH. Die LFB wird in den kommenden Monaten flächendeckend Schulungen zum Umgang mit der Datenbank durchführen. (regierung-mv)
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