25.08.2015 | 13:35:00 | ID: 20917 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue Richtlinie für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

Potsdam (agrar-PR) - Eine präzisierte LEADER-Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten. Sie löst die ursprüngliche Richtlinie vom 13. Januar 2015 ab.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Anpassungen an das im Mai von der Europäischen Kommission genehmigte Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014 bis 2020 sowie die Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie bis zum Ende der Förderperiode. 

LEADER ist die Abkürzung des französischen „Liaison entre actions de dèveloppement de l’èconomie rurale“, in Deutsch etwa: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums“. Gemeint ist damit ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es den Menschen vor Ort ermöglichen soll, regionale Prozesse aktiv mitzugestalten. Das Förderinstrument LEADER ist auf die Verbesserung und Sicherung der Lebensperspektiven aller Bevölkerungsschichten in einer bestimmten Region ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie unterstützt somit die regionale nachhaltige Entwicklung.

In der vergangenen Förderperiode wurden nach der LEADER-Methode unter anderem das Energiekompetenzzentrum in Feldheim (Landkreis Potsdam-Mittelmark), das Projekt „Offene Höfe“ zur Vernetzung regionaler Produzenten im Naturpark Nuthe-Nieplitz und eine mobile Zahnarztpraxis in der Uckermark gefördert.

Unterstützt wird mit der neuen Richtlinie das Regionalmanagement in den LEADER-Regionen, die lokalen Akteure, nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.

Über eine Förderung entscheiden die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der LEADER-Regionen auf Grundlage ihrer Entwicklungsstrategien nach bestimmten Projektauswahlkriterien. Nachdem am 23. Juni 2015 das Antragsverfahren eröffnet wurde, können nunmehr Antragsteller ihre positiv beurteilten Projekte beim zuständigen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung als Bewilligungsbehörde zur Förderung einreichen.

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