31.07.2014 | 20:35:00 | ID: 18334 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

NRW investiert EU-Gelder für mehr Lebensqualität auf dem Land und für nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

Düsseldorf (agrar-PR) - Programmentwurf für EU-Agrarförderung in Brüssel eingereicht
Für das neue Programm zur Entwicklung der ländlichen Räume in NRW stehen 1,1 Mrd. Euro EU-Fördergelder und weiteren nationalen Kofinanzierungen für den Förderzeitraum 2014 – 2020 zur Verfügung.

Die Mittel dazu kommen aus dem deutschen Anteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER). Der aktualisierte und vervollständigte Programmentwurf wurde im Laufe der Woche bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.

"Jetzt ist Brüssel am Zug, wird unseren Programmentwurf auf Herz und Nieren überprüfen und hoffentlich noch in diesem Jahr grünes Licht geben", so Landwirtschaftsminister Johannes Remmel.

"Wir werden mit diesen Mitteln die nachhaltige Entwicklung unserer ländlichen Räume vorantreiben. Mit diesem Programm fördern wir vielfältige Naturlandschaften sowie die Stärkung des Artenschutzes und die Entwicklung zu einer umwelt- und tiergerechten Landwirtschaft. Die Mittel für die ländliche Entwicklung werden gegenüber der alten Förderperiode deutlich erhöht. Damit werden wir in den ländlichen Regionen und Dörfern in innovative Initiativen für mehr Lebensqualität investieren", erklärte Remmel.

"Unsere ländlichen Regionen bieten viele Chancen und Möglichkeiten. Sie stehen zugleich vor beachtlichen Herausforderungen. Dabei unterstützt sie die Landesregierung mit dem vorgelegten Programmentwurf."

Auf Leistungen der Land- und Forstwirtschaft, die dem Natur- und Artenschutz, einer vitalen Umwelt, dem ökologischen Landbau sowie der Klimaanpassung der heimischen Wälder dienen, legt die künftige Förderung einen deutlichen Schwerpunkt.

Remmel: "Öko-Landbau, Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz flankieren den Weg zu einer natur- und gewässerverträglichen Landwirtschaft. Ein starker und attraktiver Vertragsnaturschutz ist zum Beispiel unverzichtbar für den Erhalt und die Entwicklung der wertvollen Naturschutzgebiete und für die vom Rückgang bedrohten wildlebenden Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft, zu deren Schutz wir verpflichtet sind."

Auch tiergerechte Haltungsformen von Nutztieren werden zukünftig unterstützt, zum Beispiel bei Investitionen in Ställe, die den Tieren mehr Platz bieten, und in die Weidehaltung von Milchkühen und Mastrindern. Mit der Förderung von Bildungs-, und Beratungsangeboten sowie Netzwerken von Wissenschaft und Praxis soll die heimische Landwirtschaft noch besser auf neue Umweltanforderungen und Marktentwicklungen reagieren können.

Einen deutlichen Zuwachs erfahren die Fördermittel, die dazu bestimmt sind, die Kommunen und Regionen im ländlichen Raum voran zu bringen. Dazu zählen die Dorfentwicklung und insbesondere die Breitbandversorgung für schnelles Internet. Hier stellt das Ministerium aus dem NRW-Programm rund 70 Millionen Euro bereit.

In vergleichbarer Höhe wird die interkommunale Zusammenarbeit für Lebensqualität, Wirtschaft und neue soziale Fragen gefördert: Im Rahmen von LEADER können Gemeinden und kleine Städte effektiv zusammenarbeiten, um beispielsweise den demografischen Wandel zu bewältigen.

LEADER eröffnet durch eine breite bürgerschaftliche Mitwirkung Chancen für vielfältige Innovationen auf dem Land: Generationenprojekte, neue Formen des öffentlichen Nahverkehrs, touristische Initiativen und regionalwirtschaftliche Impulse für Fachkräftegewinnung oder Regionalvermarktung.

Insgesamt wird dieser Baustein des NRW-Programms deutlich ausgebaut. Der Einsatz der EU-Mittel wird hier mehr als! verdreifacht . Ziel ist, mehr als 20 geförderte Regionen statt bislang 12 möglich zu machen.

Der Entwurf des Programms beruht auf einem zweijährigen Diskussionsprozess mit zahlreichen Partnern unter anderem aus Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz- und Umweltverbänden, Kommunen und weiteren Behörden.

Hintergrundinformationen

Prämien Ökolandbau

Konkret sieht der in Brüssel vorgelegte Programmentwurf deutliche Prämienerhöhungen für den Öko-Landbau vor, um die Anbaufläche in NRW zu vergrößern, und die im Lande vorhandenen Absatzchancen für Öko-Produkte besser zu nutzen.

Die neuen Öko-Prämien liegen damit bei den wichtigsten Feldkulturen und Grünland um 20 Prozent bis 45 Prozent höher als bisher.

Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz

Über den Öko-Landbau hinaus und mit Blickrichtung auf die konventionelle Landwirtschaft sollen die bewährten Agrarumweltmaßnahmen inklusive der differenzierten Vertragsnaturschutzangebote ausgebaut werden, um die Umsetzung der zukünftigen Biodiversitätsstrategie des Landes wirksam zu unterstützen. Hierzu werden die Maßnahmen finanziell deutlich gestärkt und die Prämien erhöht. Je nach Art des Förderangebotes und der Umweltauflagen steigen die Prämien in vielen Fällen um 20 Prozent bis 70 Prozent.

Die Wirkungen des sogenannten „Greenings“ der Direktzahlungen sollen durch Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gezielt verstärkt werden. Mit Hilfe von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen sollen ökologische Vorrangflächen geschaffen werden, um Gewässer vor Einträgen aus der Landwirtschaft zu schützen. Blühstreifen sollen ausgeräumte Landschaften beleben, blühende Leguminosen im Rahmen vielfältiger Fruchtfolgen dienen als zusätzliche Insektenweide und stärken den heimischen Eiweißfutteranbau. Greening-Maßnahmen und Agrarumweltmaßnahmen wurden deshalb effizient kombinierbar und damit für die landwirtschaftliche Praxis gut umsetzbar gestaltet.

Tierschutzmaßnahmen

Die 2010/2011 eingeführten Tierschutzmaßnahmen werden weiter forciert. Zunehmend werden Weidetiere aus wirtschaftlichen Gründen ganzjährig im Stall gehalten. Die Förderung der Weidehaltung von Milchvieh und Mastrindern (50 Euro je Großvieheinheit und Jahr) schafft hier einen Ausgleich für den Mehraufwand bei landwirtschaftlichen Betrieben, die ihren Tieren noch ausgiebigen Weidegang ermöglichen. Gefördert wird außerdem die Haltung von Schweinen und Rindern auf Stroh in geräumigen und hellen Ställen je nach Tierart mit 55 bis 280 Euro je Großvieheinheit und Jahr.

Alle Förderbeträge stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das zukünftige NRW-Programm beinhaltet über die vorgenannten Maßnahmen hinaus ein weites Spektrum bewährter und innovativer Förderansätze zur ländlichen Entwicklung und richtet sich damit an alle Verantwortungsträger und Akteure im ländlichen Raum.


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