09.07.2019 | 21:30:00 | ID: 27593 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Nutzung von Bracheflächen für Futterzwecke

München (agrar-PR) - Wegen der Trockenheit in den vergangenen Wochen hat das Baye­rische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Nutzung des Aufwuchses auf brachliegenden Flächen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie auf sonstigen Bracheflächen für Futterzwecke in der Tierhaltung in den folgenden Regionen zugelassen: Alle Landkreise in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz sowie die Landkreise Regen, Freyung-Grafenau, Eichstätt, Donau-Ries und die Stadt Ingolstadt. Mit der Möglichkeit, diese Flächen zu nutzen, kann den Landwirten schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Die genannten Regionen wurden basierend auf den Daten des Deutschen Wetterdienstes ermittelt. Es wurde dabei die Wassermenge berücksichtigt, die ein Boden für Pflanzen verfügbar speichern kann. Sollten durch den weiteren Witterungsverlauf mehr Gebiete betroffen sein, werden die Landwirte dort umgehend darüber informiert.
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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
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