16.09.2022 | 14:50:00 | ID: 34095 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Özdemir: Pragmatischer Kompromiss für die Landwirtschaft, kein Zurück beim Artenschutz

Berlin (agrar-PR) - Bundesrat stimmt GAP-Ausnahmen-Verordnung zu GLÖZ 7 und 8 zu
Heute hat der Bundesrat der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten GAP-Ausnahmen-Verordnung zugestimmt. Damit soll – begrenzt auf das Jahr 2023 – im Rahmen der EU‑Agrarförderung mehr Getreideanbau ermöglicht werden, um die volatilen Getreidemärkte zu beruhigen und damit einen Beitrag zu globalen Ernährungssicherung zu leisten.

Bundesminister Cem Özdemir: „Russlands verbrecherischer Krieg gegen die Ukraine verschärft die ohnehin schon dramatische Situation vieler hungernde Menschen in Afrika und im Nahen Osten. Um den Getreidemarkt zu stabilisieren, ermöglichen wir eine einmalige Ausnahme bei Stilllegungsflächen und Fruchtwechsel als Reaktion auf Putins Krieg.  Ich will ganz klar sagen: Das ist ein Kompromiss, der an einigen Stellen auch wehtut, denn wir führen die zusätzlich geplanten Artenschutzflächen dadurch erst 2024 ein. Gleichzeitig schützen wir mit diesem Kompromiss die bereits aktiven Artenvielfaltsflächen. Sie bleiben unangetastet und dürfen nicht umgebrochen werden. Ein Zurückdrehen beim Artenschutz gibt es nicht. Maßnahmen zur Bekämpfung einer Krise dürfen eine andere Krise nicht verschärfen, nur dann ist die Maßnahme effizient und hilft wirklich.“

Mit der Verordnung soll im kommenden Jahr ausnahmsweise auf den in der EU-Agrarförderung erstmalig verpflichtenden Fruchtwechsel verzichtet werden. So kann begrenzt auf 2023 Weizen auf Weizen angebaut werden. Zudem soll auf erstmalig obligatorischen Stilllegungsflächen weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchten (ohne Soja), und nur auf Flächen, die nicht bereits brachliegen. Artenvielfaltsflächen, d.h. Brachen, die schon seit 2021 etabliert sind, dürfen grundsätzlich nicht bewirtschaftet werden. Außerdem müssen wertvolle Landschaftselemente, wie Hecken, Sträucher und Feldgehölze, erhalten bleiben, die nicht nur der Biodiversität dienen, sondern etwa auch vor Wind und Erosion schützen.

Özdemir: „Diese Ausnahme gilt ausdrücklich nur für 2023 – das hat die Agrarministerkonferenz beschlossen. Der Kompromiss ist die richtige Reaktion auf den verbrecherischen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und wir schließen diesen Kompromiss für den Teller, nicht für Getreide in Tank und Trog. Mir ist wichtig, dass wir den Hunger in der Welt auch langfristig bekämpfen. Dazu müssen wir auch effizienter und sorgfältiger mit dem umgehen, was unsere Landwirtinnen und Landwirte für uns ernten – also ran an Tank, Trog und Tonne! “

Hintergrund:

Wenn landwirtschaftliche Betriebe EU-Agrarförderung in Anspruch nehmen, müssen sie ab 2023 sogenannte „Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (kurz: GLÖZ) einhalten. Dazu gehören der Fruchtwechsel auf Ackerland, also der jährliche Wechsel der Hauptkultur (GLÖZ 7), und eine Umwandlung eines Mindestanteils von vier Prozent der Ackerfläche in Artenvielfaltsflächen (GLÖZ 8).

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Europäische Kommission den Mitgliedsaaten die Möglichkeit eingeräumt, im Jahr 2023 ausnahmsweise die Standards von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 zur Lebensmittelproduktion zu lockern: So besteht die Möglichkeit, den verpflichtenden Fruchtwechsel auszusetzen. Auch die Verpflichtung zu vier Prozent nichtproduktiven Flächen kann 2023 ausgesetzt werden zugunsten eines Anbaus (bis auf Mais, Soja und Kurzumtriebsplantagen – das sind schnellwachsende Bäume mit dem Ziel, innerhalb kurzer Zeit Holz-Hackschnitzel zu produzieren). GLÖZ 8 besteht noch aus weiteren Teilen, einer Verpflichtung zum Erhalt von Landschaftselementen, wie Hecken, Sträucher und Feldgehölze, sowie einem Schnittverbot von zum Beispiel Hecken und Bäumen in bestimmten Zeiten. Diese beiden Aspekte sind von der Ausnahmeregelung der EU-Kommission ausdrücklich nicht erfasst.

Mit der Entscheidung wird den Landwirtinnen und Landwirten ermöglicht, auf Ihren Äckern einen als Folge des russischen Angriffskriegs einen zusätzlichen Beitrag für die globale Ernährungssicherung zu leisten. Landwirtinnen und Landwirte, die stattdessen Leistungen für Klima- und Artenschutz im Rahmen der EU-Agrarförderung erbringen möchten, können die ab 2023 geltenden Regelungen zum Fruchtwechsel und zur Flächenstilllegung weiterhin freiwillig anwenden – es besteht keine Verpflichtung zur Anwendung der Ausnahmeregelungen.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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