22.07.2022 | 20:40:00 | ID: 33661 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Prämienrechner zur GAP 2023 verfügbar

Schwerin (agrar-PR) - Auf der Internetseite der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA MV) ist aktuell ein Prämienrechner zur GAP 2023 verlinkt, der als Beratungsinstrument für landwirtschaftliche Unternehmen entwickelt wurde.
„Dieser Prämienrechner basiert auf der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, der GAP-Direkt­zahlungsverordnung und dem GAP-Strategieplan und bildet den derzeitigen Arbeitsstand ab“, so Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus.

Der Minister weiter: „Für die bevorstehende GAP-Reform haben die Landwirtschaftsbetriebe sich auf sehr komplexe Rahmenbedingungen sowie erweiterte Auflagen und Restriktionen einzustellen. Umso wichtiger wird eine intensive Auseinandersetzung mit dem Regelwerk, um den Agrarantrag für den Betrieb ökonomisch optimieren zu können. Aus diesem Grund hat sich die LFA MV in enger Abstimmung mit meinem Haus dazu entschlossen, den Prämienrechner möglichst zeitnah zu Verfügung zu stellen und fortlaufend zu aktualisieren, um meine Forderung zu unterstützen, den Landwirten so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben.“

Minister Dr. Backhaus gibt zu bedenken, dass mit einer endgültigen Abstimmung der Richtlinien und Verordnungen insbesondere zu Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der 2. Säule aller Voraussicht nach nicht vor Ende August 2022 zu rechnen ist. „Da die Planungen der Betriebe für das neue Anbaujahr allerdings mit der aktuellen Ernte beginnen, wird so schnell wie möglich eine Entscheidungshilfe benötigt“, betont Minister Back-haus.

HINTERGRUND

Essentielle Grundlagen für den Erhalt von Prämien sind die Konditionalität mit den sogenannten GLÖZ-Standards (Erhaltung im guten, landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) und die GAB (Grundanforderungen an die Betriebsführung; bestehendes Fachrecht).

Konditionalität

Aus den Regelungen an die Erhaltung im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind neue Anforderungen für viele landwirtschaftliche Betriebe zu beachten. Vor allem aus den Regelungen GLÖZ 6 (Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten) sowie GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) kann sich für einige Fruchtfolgen Anpassungsbedarf ergeben. So ist zukünftig der Anbau von Winterweizen nach Winterweizen (Stoppelweizen) im Regelfall nicht mehr zulässig. Die Frage, ob Winter- und Sommerweizen innerhalb der GLÖZ 7 als eine Hauptfrucht zusammengefasst werden, ist noch nicht abschließend entschieden.

Es werden sich aufgrund der Neuregelungen bei der Umverteilungs- und Junglandwirte-Einkommens­stützung zukünftig teilweise deutlich veränderte Prämienzahlungen aus der 1. Säule für die Betriebe ergeben. Auch sind gekoppelte Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen vorgesehen.

Öko-Regelungen (Eco-Schemes) der 1. Säule

Ein Novum stellen die sogenannten Öko-Regelungen der ersten Säule dar. Sie sind für die Landwirtschafts­betriebe freiwillig und im Gegensatz zu den AUKM der 2. Säule als einjährige Verpflichtungen geplant. Damit haben die Betriebe bei diesen Maßnahmen eine hohe Flexibilität, was die Teilnahme und den Umfang angeht. Da das Budget der Mitgliedsstaaten hierfür vorgegeben ist, wird es zumindest in den ersten Jahren der neuen GAP-Reform bei diesen Öko-Regelungen noch gewisse Anpassungen (bei den Prämien und ggf. Ausgestal­tungen) geben. Daher sollte man sich jeweils recht­zeitig mit den aktuell geltenden Regelungen vertraut machen.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule

Auch bei den AUKM in der 2. Säule wird es eine Vielzahl von Veränderungen gegenüber der noch laufenden GAP geben. In den Maßnahmenpaketen zur Verbesserung des Klimaschutzes, der Wasserqualität, des Boden­schutzes, der Biodiversität und des Tierschutzes sowie zur För-derung des Ökologischen Landbaus und zum Natura-2000-Ausgleich für land- und forstwirt-schaftliche Flächen finden sich zwar auch teils schon bekannte Programme; neu ist allerdings die Kombinierbarkeit mit den Öko-Regelungen der 1. Säule und sich ergänzenden Regelun-gen.

Mit dem unten verlinkten Prämienrechner steht den landwirtschaftlichen Betrieben ab heute ein Planungsinstrument zu Verfügung.

https://www.landwirtschaft-mv.de/Fachinformationen/Agraroekonomie/Agrarpolitik/
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