27.10.2010 | 00:00:00 | ID: 6940 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Präsident Friedhelm Schneider begrüßt die Entscheidung zur Landwirtschaftlichen Rentenbank

Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Die Pläne der Bundesregierung, die Landwirtschaftliche Rentenbank entgegen ursprünglicher Absicht nicht in die Bankenabgabe mit einzubeziehen, hat Präsident Schneider begrüßt. Die Bankenabgabe und die Boni-Regelung für Bankmanager sind Bestandteil des Restrukturierungsgesetzes, das am 27.10.10 im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden soll.  Über die Bankenabgabe soll ein milliardenschwerer Fonds zur Vorsorge für künftige Krisen auf dem Kapitalmarkt aufgelegt werden. „Mit dieser politischen Entscheidung wird den Besonderheiten der Struktur und des Refinanzierungsgeschäftes der Landwirtschaftlichen Rentenbank Rechnung getragen“. Er gehe, so Schneider weiter, davon aus, dass es nicht zu Veränderungen im Fördergeschäft der Bank zu Lasten der investitions-willigen landwirtschaftlichen Betriebe kommen werde. Zuletzt hatte sich auch Vizepräsident Heinrich Heidel, MdL, gegenüber dem Hessischen Wirtschaftsminister Posch für eine Privilegierung der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Rahmen dieses Gesetzes  eingesetzt.
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