Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Die Pläne der Bundesregierung, die Landwirtschaftliche Rentenbank
entgegen ursprünglicher Absicht nicht in die Bankenabgabe mit
einzubeziehen, hat Präsident Schneider begrüßt. Die Bankenabgabe und die
Boni-Regelung für Bankmanager sind Bestandteil des
Restrukturierungsgesetzes, das am 27.10.10 im Bundestag abschließend
beraten und beschlossen werden soll. Über die Bankenabgabe soll ein
milliardenschwerer Fonds zur Vorsorge für künftige Krisen auf dem
Kapitalmarkt aufgelegt werden.
„Mit dieser politischen Entscheidung wird den Besonderheiten der
Struktur und des Refinanzierungsgeschäftes der Landwirtschaftlichen
Rentenbank Rechnung getragen“. Er gehe, so Schneider weiter, davon aus,
dass es nicht zu Veränderungen im Fördergeschäft der Bank zu Lasten der
investitions-willigen landwirtschaftlichen Betriebe kommen werde.
Zuletzt hatte sich auch Vizepräsident Heinrich Heidel, MdL, gegenüber
dem Hessischen Wirtschaftsminister Posch für eine Privilegierung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank im Rahmen dieses Gesetzes eingesetzt.