09.11.2010 | 00:00:00 | ID: 7033 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Präsident Schneider begrüßt EuGH-Urteil

Friedrichsdorf (agrar-PR) - Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen unzulässig
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, hat die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach die personenbezogene Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen unzulässig ist, begrüßt. Der EuGH urteilte, dass bei der bisherigen Veröffentlichung im Internet der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. „Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für den Einsatz des Hessischen Bauernverbandes, der zwei Landwirte in ihren Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden unterstützte“, so Schneider. Bereits das Wiesbadener Gericht habe die rechtlichen Bedenken des Berufsstandes geteilt. Der EuGH folge nun ebenso dieser Auffassung. „Der Hessische Bauernverband hat sich von Beginn an gegen die Veröffentlichung der EU-Zahlungen gewehrt, weil hierdurch sehr persönliche Betriebsdaten jedermann zugänglich sind. Dies gibt es in keinem anderen Bereich. Datenschutz muss auch für uns Landwirte gelten.“ betonte Schneider.

In Deutschland werden die Angaben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet eingestellt. Nach dem Luxemburger Urteil ist dies nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend angreifbar.
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