Friedrichsdorf (agrar-PR) -
Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen unzulässig Der
Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, hat die
heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach die
personenbezogene Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen unzulässig ist,
begrüßt. Der EuGH urteilte, dass bei der bisherigen Veröffentlichung im
Internet der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. „Diese
Entscheidung ist ein großer Erfolg für den Einsatz des Hessischen
Bauernverbandes, der zwei Landwirte in ihren Klageverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Wiesbaden unterstützte“, so Schneider. Bereits das
Wiesbadener Gericht habe die rechtlichen Bedenken des Berufsstandes
geteilt. Der EuGH folge nun ebenso dieser Auffassung. „Der Hessische
Bauernverband hat sich von Beginn an gegen die Veröffentlichung der
EU-Zahlungen gewehrt, weil hierdurch sehr persönliche Betriebsdaten
jedermann zugänglich sind. Dies gibt es in keinem anderen Bereich.
Datenschutz muss auch für uns Landwirte gelten.“ betonte Schneider.
In Deutschland
werden die Angaben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung ins Internet eingestellt. Nach dem Luxemburger Urteil ist dies
nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend angreifbar.