12.04.2013 | 17:45:00 | ID: 14878 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Reinholz: „Kappung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen ist vom Tisch“

Erfurt (agrar-PR) - Agrarministerkonferenz zur Reform der EU-Agrarpolitik

Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz hat den Beschluss der deutschen Agrarminister begrüßt, bei der nationalen Umsetzung der reformierten EU-Agrarpolitik ab 2014 die Direktzahlungen nicht kappen zu wollen. „Wir sehen unsere Forderung weitgehend erfüllt, Thüringer und andere ostdeutsche Agrarbetriebe nicht auf Grund ihrer Größe zu benachteiligen“, sagte Reinholz heute nach Abschluss der Beratungen der Ressortchefs im bayerischen Berchtesgaden.

Gegenüber dem EU-Kommissar für Landwirtschaft Dacian Ciolos erläuterten die Minister von Bund und Ländern die Notwendigkeit, für 2014 eine Übergangsverordnung zu erlassen, da die Reform erst zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden kann. Ciolos war nach Berchtesgaden gereist, um mit seinen Ressortkollegen weitere Details zur Umsetzung der Agrarreform zu besprechen.

Die Agrarminister bedauerten, dass Deutschland ab 2014 voraussichtlich weniger Geld aus Brüssel für Direktzahlungen („1. Säule“) und die ländliche Entwicklung („2. Säule“) erhalten wird. An den Bund appellierten die Länderminister, fehlende EU-Mittel in der 2. Säule durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" (GAK) von Bund und Ländern auszugleichen.

Damit die EU-Verordnung zur Agrarreform verabschiedet werden kann, finden in den kommenden Wochen und Monaten dreiseitige Gespräche zwischen dem Europäischem Parlament, dem Rat der Agrarminister und der Europäischer Kommission statt. Bundesministerin Ilse Aigner will die Agrarminister der Länder im Juni über die Ergebnisse des Trilogs informieren. Erst danach kann die Umsetzung in deutsches Recht beginnen.

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll die entsprechenden Entscheidungen für die nächste Agrarministerkonferenz im August vorbereiten. Dabei wird es unter anderem um die Mittelverteilung zwischen 1. und 2. Säule gehen, um die Ausgestaltung des so genannten Greenings – die Bindung der Direktzahlungen an ökologische Leistungen der Betriebe – oder die Gestaltung der Ausgleichszulage.


Hintergrund

Der Rat der europäischen Agrarminister unter Vorsitz Irlands hatte sich am 19. März 2013 auf die Grundzüge der GAP-Reform geeinigt. Danach wird die Höhe der Direktzahlungen zwischen und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten angeglichen. 30 Prozent der Direktzahlungen an Betriebe werden an Umweltleistungen gebunden. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie die Beihilfen ab einer bestimmten Betriebsgröße kürzen oder den ersten Hektaren eines Betriebes zusätzliche Förderung zugestehen. Außerdem soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, bis zu 15 Prozent der zugewiesenen Mittel in der 1. und 2. Säule in die jeweils andere zu transferieren sowie spezielle Regelungen für Jung- oder Kleinlandwirte und benachteiligte Gebiete zu treffen.


Anne Holl, Stellv. Pressesprecherin
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