23.05.2014 | 10:29:00 | ID: 17803 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Reinholz: Tragbarer Kompromiss zwischen Interessen der Landwirte und des Umweltschutzes gefunden

Erfurt (agrar-PR) - Direktzahlungen-Durchführungsgesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet

Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz begrüßt die Verabschiedung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Deutschen Bundestag. „Der Deutsche Bundestag gestern Abend hat mit den Fraktionen der Regierungskoalition einen gelungenen Kompromiss für das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz gefunden“, sagte Reinholz heute in Erfurt.

 

Das Gesetz regelt hinsichtlich des umweltsensiblen Dauergrünlandes, dass ein Flächenumwandlungs- und Pflugverbot auf  Flora- und Fauna-Habitat – Gebiete beschränkt wird.  „Damit wurde eine pragmatische und wirksame Lösung gefunden, die sowohl dem Umweltschutz dient als auch für die Thüringer Landwirte handhabbar ist“, so Reinholz.

 

Die weiteren Nachverhandlungen betrafen die Bereitstellung von Flächen im Umweltinteresse im Rahmen des Greening. Deutsches Ziel war stets, auch eine produktive Flächennutzung zuzulassen, die ebenso eine positive Wirkung auf die Biodiversität entfaltet. Der Vorschlag Thüringens zur Anrechnung der verschiedenen Flächennutzungen im Umweltinteresse (sog. 1:1 Anwendung der Gewichtungsfaktoren) hat sich durchgesetzt. Damit wird dem unterschiedlichen Mehrwert für die Biodiversität Rechnung getragen und die Landwirte erhalten ein Stück mehr Sicherheit für die Planung des Anbaues ab Spätsommer dieses Jahres.

 

Das Gesetz ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in der neuen Förderperiode, welche im vergangenen Jahr durch das Europäische Parlament und den Rat der Mitgliedsstaaten beschlossen wurden. Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes gehören auch die Umschichtung von 4,5 % der Mittel aus der sog. ersten Säule der GAP für Direktzahlungen in die 2. Säule zur Förderung des ländlichen Raumes, die Angleichung der regional unterschiedlichen Direktzahlungen zu einer bundeseinheitlichen Basisprämie im Jahr 2019.

 

Reinholz geht davon aus, dass das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz im Interesse aller Länder ist und die Länderkammer zur zweiten Lesung ohne Einwände passieren wird.

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