25.07.2013 | 21:55:00 | ID: 15590 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Reinholz überreicht ersten Zuwendungsbescheid der Hochwasserhilfe an Erfurter Gärtnerei

Erfurt (agrar-PR) -

Thüringens Agrar- und Umweltminister Reinholz hat heute den ersten Zuwendungsbescheid aus der Hochwasser-Soforthilfe für Agrar- und Forstbetriebe überbracht. In Erfurt-Bischleben übergab der Minister den Bescheid über 21.364 Euro an die Inhaber der dort ansässige Staudengärtnerei Koch.

 

„Ich freue mich, dass wir die Soforthilfe für die Land- und Forstwirtschaft so schnell umsetzen konnten und die Betroffenen weiter wirtschaften können“, sagte Reinholz. Gleichzeitig erinnerte er alle hochwassergeschädigten Betriebe an die Antragsfrist bis 30. August 2013. In den kommenden Tagen werden weitere Betriebe Zuwendungsbescheide erhalten.

 

Der Gartenbaubetrieb der Familie Koch war beim Hochwasser der Gera Ende Mai komplett überschwemmt worden. Die Gärtnerei bewirtschaftet 1,7 Hektar, auf denen jährlich bis zu 450.000 Stück winterharte Gartenstauden produziert werden. Nach Feststellung der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG) in Erfurt belief sich der Hochwasserschaden auf fast 46.000 Euro. Nach Berücksichtigung von Spenden und anderen Hilfsprogrammen wird der Schaden zu 50 Prozent durch den Freistaat Thüringen mit finanzieller Beteiligung des Bundes ausgeglichen.

 

Bisher liegen den Landwirtschaftsämtern und der LVG erst rund 30 Hilfsanträge von Agrar- und Gartenbaubetrieben mit einem Schadensvolumen von 1,5 Millionen Euro vor. Damit haben weniger als ein Viertel der Geschädigten, die im Juni durch die Agrarverwaltung vorläufig erfasst wurden, einen Antrag gestellt. Die Schäden, die in Thüringen direkt durch Hochwasser und Überflutungen in Landwirtschaft, Gartenbau oder Betrieben der Aquakultur verursacht wurden, betragen nach vorläufigen Schätzungen 14,5 Millionen Euro.

 

Hintergrund

Die Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Bereiche Gartenbau und Aquakultur zählen zu den am stärksten vom Hochwasser betroffenen Wirtschaftsbereichen. Die intensiven Niederschläge im Mai und Juni hatten viele Gewässer über die Ufer treten lassen und zu großflächigen Überschwemmungen von Agrarflächen, Betriebsgebäuden und Höfen geführt.

 

Das Thüringer Kabinett hatte am 25. Juni 2013 die Soforthilferichtlinie Land- und Forstwirtschaft 2013 gebilligt, seit 1. Juli können betroffene Unternehmen Anträge stellen.

 

Kernpunkte der Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sind:

 

Milderung von Notlagen von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen, forstwirtschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Unternehmen, schnelle Behebung von Hochwasserschäden durch einen Schadensausgleich in Höhe von bis zu 50 Prozent. Nicht beihilfefähig sind u.a. Schäden, die durch andere Förderungen oder durch Dritte (z.B. Versicherungen oder Spenden) abgegolten werden oder auch Eigenleistungen.

 

Existentiell bedrohte Unternehmen sollen sehr schnell, möglichst noch im Juli erste Zahlungen erhalten. Die vollständige Abwicklung aller beantragten Schadensfälle einschließlich der Auszahlungen wird bis zum 31. März 2014 vorgenommen.

 

Weitere Informationen zur Soforthilfe sowie die Antragsformulare finden Sie im Internet http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/aktuell/neues/72805/index.aspx. (tmlfun)

Pressekontakt
Herr Andreas Maruschke
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