15.08.2013 | 17:30:00 | ID: 15747 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Richtlinie für Hochwasser geschädigte Landwirte in Brandenburg in Kraft – Verordnung für Fluthilfen im Bundesrat

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat die Richtlinie des Landes zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen heute unterzeichnet.
Damit ist die Voraussetzung für die Antragstellung durch Landwirte gegeben, die durch das Elbe-Hochwasser geschädigt wurden.

Auf der Tagesordnung des Bundesrats steht morgen die Verordnung für die Aufbauhilfen für Hochwasserschäden. Die Förderrichtlinie im Bereich der Infrastrukturschäden in den Gemeinden, für private Antragsteller und Wohnungsunternehmen wird derzeit durch Minister Vogelsänger vorbereitet.

Schäden in der Landwirtschaft

Das Land Brandenburg gewährt gemeinsam mit dem Bund nach den Regelungen des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes und der  entsprechenden Rechtsverordnung finanzielle Hilfen aus dem Aufbauhilfefonds für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen zum teilweisen Ausgleich von Schäden, die durch das Hochwasserereignis im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 entstanden sind.

Schäden aufgrund von hochwasserbedingten Überschwemmungen werden bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen aus der Einkommensminderung durch Erlösausfälle je Hektar und der Anbaufläche im Schadjahr 2013 betriebsindividuell ermittelt. Außergewöhnliche Aufwendungen, die durch das Schadensereignis auf den Flächen entstanden sind, wie Evakuierung von Nutztieren, werden wie eine Einkommensminderung behandelt.

Der Betriebssitz des Antrag stellenden Unternehmens muss im Land Brandenburg liegen. Die Schäden müssen durch geeignete Dokumentationen nachgewiesen werden.

Für den Ausgleich von Schäden werden nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom 2. August als Regelsatz bis zu 80 Prozent bezuschusst, wovon  das Land und der Bund über den Aufbauhilfefonds jeweils die Hälfte  finanzieren.

Für Unternehmen, die auf Polderflächen wirtschaften und die aufgrund der hochwasserbedingten Überschwemmungen als Härtefälle einzustufen sind, können die Zuwendungen bis zu 100 Prozent betragen.

Die Zuwendung darf nicht zu einer Überkompensation des ermittelten Schadens führen, daher sind Leistungen Dritter wie zum Beispiel Versicherungen geleistete Beträge sowie aufgrund der Naturkatastrophe nicht entstandene Kosten zu berücksichtigen.

Das für den Antragsteller zuständige Amt für Landwirtschaft bestätigt im Rahmen des Antragsverfahrens die Angaben. Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Schäden durch das Hochwasser in der brandenburgischen Landwirtschaft werden mit rund 44 Millionen Euro geschätzt.

Schäden an der Infrastruktur in den Gemeinden, von privaten Haushalten und Wohnungsunternehmen

Die Aufbauhilfe-Richtlinie für Gemeinden und Private wird nach Verabschiedung im Bundesrat in der kommenden Woche mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten beraten. Änderungen und Hinweise werden übernommen. Nach Genehmigung durch das Finanzministerium und den Landesrechnungshof kann Minister Vogelsänger auch diese Richtlinie in Kraft setzen. Ziel ist, dass ab Ende August/Anfang September Anträge über die Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden können.

Der Regelfördersatz für Schäden an der Infrastruktur in Gemeinden beträgt hier 100 Prozent, für private Haushalte und Wohnungsunternehmen 80 Prozent.

Gefördert werden Schäden an kommunaler Infrastruktur (Straßen, Brücken, Wege, Plätze, Gebäude, Grünanlagen, soziale, Forschungs- und Freizeitinfrastruktur, ländliche Wege), Vorsorgemaßnahmen wie die Kosten von Sandsäcken und anderen Schutzmaßnahmen sowie Schäden Privater an Wohngebäuden und Hausrat.

Die Schäden betragen aktuell rund 25 Millionen Euro bei der kommunalen Infrastruktur und rund 2,1 Millionen Euro bei privaten Haushalten. Daraus resultiert ein Bedarf an Fördermitteln von rund 26,5 Millionen Euro, der über den Aufbauhilfefonds zu jeweils 50 Prozent vom Bund und von den Ländern getragen wird.


Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
Dr. Jens-Uwe Schade
Pressesprecher
Henning-von-Tresckow-Straße  2 - 8
14467 Potsdam
Telefon:  0331/ 866 80 06
Mobil:     0172/ 392 72 02
Fax:       0331/ 866 83 58
Mail:      Jens-Uwe.Schade@mil.brandenburg.de
Internet:  www.mil.brandenburg.de

Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
Telefon: 0331 / 8667016
Fax: 0331/ 8668358
E-Mail: pressestelle@mluk.brandenburg.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Deutschland
Telefon:  +49  0331  8667016
E-Mail:  pressestelle@mluk.brandenburg.de
Web:  http://www.mil.brandenburg.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.