25.05.2009 | 00:00:00 | ID: 678 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Rund 600 Millionen Euro Entlastung

München (agrar-PR) - Sonnleitner: Einsatz des Bauernverbandes beim Agrardiesel zeigt Wirkung
Land- und Forstwirtschaft sollen in den kommenden zwei Jahren beim Agrardiesel entlastet werden. Das vereinbarten heute die Verantwortlichen der Regierungskoalition in Berlin. „Wir bohren dicke Bretter. Die monatelangen Proteste sowie die Sachargumente und Aktionen des Bauernverbandes zeigen Wirkung. Nun haben alle drei Regierungspartner endlich einen ersten wichtigen Schritt beschlossen, um die Bauern bei den ungerechten Agrardieselkosten im Jahr 2009 und 2010 zu entlasten“, erklärte Gerd Sonnleitner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.

Dies würdige er als ersten Schritt für dringend notwendige Erleichterungen für die rund 118.000 bäuerlichen Familien­betriebe in Bayern, mit dem die Politik den Forderungen des Bauernverbandes nach Konjunkturmaßnahmen nachkomme. Die vorerst auf zwei Jahre festgelegte Entlastung beim sogenannten Selbstbehalt von rund 1.800 Liter und der Ober­grenze von 10.000 Liter Agrardiesel komme Milch-, Acker- und Schweinebauern sowie allen anderen Produktionsbereichen zugute. Insgesamt wird die deutsche Land- und Forstwirtschaft so um rund 600 Millionen Euro Kosten entlastet.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich auch auf den Agrar- und Holzmärkten niedergeschlagen. Dies hat die wirtschaftliche Situation vieler Bauernfamilien zuge­spitzt. „Seit etwa einem Jahr fordern wir von der Bundesregierung die Unge­rechtigkeiten beim Agrardiesel zu beseitigen“, betont Sonnleitner. Er verlangt, dass die Politik nach den Bundestagswahlen im Herbst 2009 alle Wettbewerbs­nachteile beim Agrardiesel beseitigt und dann den nationalen Steuersatz von 25 Cent je Liter auf das Niveau französischer Landwirte mit rund 0,7 Cent dauerhaft senkt. Sonnleitner erwartet, dass die Bundesregierung weitere Konjunkturmaßnahmen ergreife, wie sie der Forderungskatalog des Bauern­verbandes seit längerem umfasst, wie zum Beispiel den Vorschuss auf die EU-Ausgleichszahlungen und die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage.
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