18.12.2014 | 18:45:00 | ID: 19375 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Sachsen erneut unter den ersten

Dresden (agrar-PR) - EU-Kommission genehmigt Sächsisches Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum 2014 - 2020
Die Europäische Kommission hat das Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014 - 2020 genehmigt. Darüber informierte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt heute (18. Dezember 2014) im Sächsischen Landtag.

„Von den europaweit 118 Programmentwürfen gehört das sächsische Programm zu den ersten, die noch im Jahr 2014 genehmigt wurden. Zusammen mit Sachsen-Anhalt sind wir das einzige deutsche Bundesland mit einem genehmigten Programm und haben damit als erste Planungssicherheit für die Förderangebote der ländlichen Entwicklung bis 2020“, so der Minister.

„Die intensive Arbeit unserer Fachleute in den vergangenen Monaten hat sich aber doppelt gelohnt. Unser Programm ist nicht nur als eines der ersten genehmigt worden, wir konnten darüber hinaus unsere geplanten Entwicklungsziele und Förderangebote gegenüber der EU-Kommission sehr gut verteidigen“, so der Minister weiter.

„Bereits die letzte Förderperiode hat zu einer deutlichen Stärkung des ländlichen Raums beigetragen. Diese erfolgreiche Politik können wir nun fortsetzen“. Mit den für Sachsen typischen unkonventionellen Wegen, wie zum Beispiel in der basisorientierten ländlichen Entwicklung oder der strikten 1:1 Anwendung von EU-Recht, habe der Freistaat die bestmöglichen Startbedingungen für die neuen Förderangebote im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Ländlicher Raum.

Insgesamt stehen 1,1 Milliarden Euro öffentliche Mittel für die neue Förderperiode bis 2020 zur Verfügung.

Dabei wird die Unterstützung der ländlichen Entwicklung über LEADER fortgeführt. Die Projekte werden hier auf der Grundlage von Strategien gefördert, die derzeit in den Regionen erarbeitet werden. „In fast allen Dörfern und kleinen Städten Sachsens hat erneut eine riesige Bürgermitwirkungsaktion begonnen, die in unserem ländlichen Raum bis ins nächste Jahrzehnt trägt“. Mit einem LEADER-Anteil von 40 Prozent an den Mitteln des Gesamtprogramms liegt der Freistaat Sachsen bundesweit an der Spitze.

Das EPLR ermöglicht zudem Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Fördergegenstand ist auch die Vermittlung von Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis. Die Förderung ist hier ausdrücklich am Tierwohl orientiert.

Im Forstbereich können der Waldumbau, der forstwirtschaftliche Wegebau sowie neu die Einrichtung und Verbesserung von Waldbrandüberwachungssystemen gefördert werden.

Die Fördermittel, die für Artenschutz- und Biotopschutzmaßnahmen, für dazu notwendige Technik sowie für naturschutzfachliche Studien und Bildungsarbeit in Sachen Naturschutz bereitstehen, wurden deutlich aufgestockt. Zu den Fördergegenständen gehören auch die Anlage und die Sanierung von Weinbergs- und Trockenmauern.

Zur Förderung einer umwelt- und naturschutzgerechten Landbewirtschaftung stehen Mittel unter anderem für den Öko-Landbau, für Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete sowie für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verfügung.

Nachdem das Kabinett bereits am 25. November 2014 die entsprechenden Förderrichtlinien beschlossen hat, können diese nun zu Jahresbeginn veröffentlicht werden und in Kraft treten. Auf Basis dieser Richtlinien wird das SMUL dann voraussichtlich ab Mitte Januar auch die Antragstellung starten. (smul)
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