05.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1558 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Scharfe Kritik am Verbot

Hannover (agrar-PR) - Grünlandumbruch  Nach Schleswig-Holstein/Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nimmt jetzt leider auch für die Landwirte in Niedersachsen und Bremen die Pflicht zur Dauergrünlanderhaltung im Cross Compliance-System konkrete Formen an. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen hatte im November 2008 gegenüber dem Niedersächsischen Landtag erklärt, dass die Abnahme des Dauergrünlandanteils an der gesamten Antragsfläche in der Region Niedersachsen/Bremen 4,97 Prozent erreicht habe. Nach EU-Recht müsse bei einem weiteren Rückgang eine Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland eingeführt werden.

Am Dienstag vergangener Woche wurde dazu vom Landeskabinett in Hannover der Entwurf einer Dauergrünland-Erhaltungsverordnung verabschiedet. Diese gilt für alle Betriebsprämienempfänger und soll sofort in Kraft treten, wenn das Landwirtschaftsministerium wie erwartet im Herbst 2009 eine weitere Dauergrünlandabnahme amtlich bekannt machen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist jede Umwandlung von Dauergrünland im Sinne der EU-Definition in Ackerland oder auch Dauerkulturen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann von der zuständigen Landwirtschaftskammer nur bei Schaffung von neuem Dauergrünland auf bisherigen Ackerflächen erteilt werden. Die Verpflichtung soll auch an andere Betriebe innerhalb der Region übergeben werden können. Verstöße werden mit Betriebsprämienkürzungen geahndet.

Der Vorsitzende des Grünlandausschusses im Landvolk Niedersachsen, Peter Cornelius, übte scharfe Kritik an der geplanten neuen Vorschrift. „ Die europäische Dauergrünlanderhaltungspflicht ist für mich eine weitere Einschränkung der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie. Bauern, die unter schwierigen Rahmenbedingungen heute noch Dauergrünland bewirtschaften, werden jetzt mit fragwürdigen Instrumenten für ein umweltpolitisches Ziel in Haft genommen“, sagte er auf Anfrage. Das Ganze werde noch getoppt durch die überbordende neue Genehmigungsbürokratie, die auch für Umwandlung einzelner Grasflächen in Acker eingeführt werde, selbst wenn innerbetrieblich auf Ersatzflächen entsprechende Neuansaaten erfolgen. „Vom politisch versprochenen kooperativen Naturschutz ist hier nichts zu spüren“, bedauerte Cornelius.

Für das Landvolk Niedersachsen ist bereits heute klar, dass der Dauergrünlandanteil in Niedersachsen über die Cross Compliance-Verpflichtungen kaum zu halten sein wird. Landvolk-Umweltreferent Hartmut Schlepps führt dieses nicht nur auf die agrarpolitischen Rahmenbedingungen zurück, sondern auch auf Einflüsse, die außerhalb der Landwirtschaft liegen. „Der tägliche Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr sowie Kompensationsmaßnahmen nach Naturschutz- und Baurecht wird im grünlandreichen Niedersachsen überproportional auch Dauergrünlandflächen betreffen“, befürchtet er. Nicht nachvollziehbar sei auch die EU-Vorgabe, wonach Verluste von Dauergrünland auch einzubeziehen seien, wenn sie „nur auf dem Papier entstanden sind“. So hätten nachweislich viele Hobbytierhalter und nichtlandwirtschaftliche Pferdebesitzer nach der Erstantragstellung in 2005 wegen der Bagatellbeträge für ihr Grünland auf Folgeanträge verzichtet. Das Landvolk weist darauf hin, dass bei weiteren Verlusten an Dauergrünland auch eine rückwirkende Verpflichtung zur Wiederansaat droht. Diese kann im schlimmsten Fall Umbrüche ab Frühsommer 2007 einbeziehen, die durch den heutigen Bewirtschafter oder auch Vorbewirtschafter erfolgten. Ein Vertrauensschutz besteht dagegen für die Teilnehmer an Vertragsnaturschutz- oder Agrarumweltprogrammen des Landes, die wegen einer entsprechenden Verpflichtung Ackerflächen in Dauergrünland überführt haben.
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