Hannover (agrar-PR) - Grünlandumbruch Nach Schleswig-Holstein/Hamburg
und Mecklenburg-Vorpommern nimmt jetzt leider auch für die Landwirte in
Niedersachsen und Bremen die Pflicht zur Dauergrünlanderhaltung im
Cross Compliance-System konkrete Formen an. Landwirtschaftsminister
Hans-Heinrich Ehlen hatte im November 2008 gegenüber dem
Niedersächsischen Landtag erklärt, dass die Abnahme des
Dauergrünlandanteils an der gesamten Antragsfläche in der Region
Niedersachsen/Bremen 4,97 Prozent erreicht habe. Nach EU-Recht müsse
bei einem weiteren Rückgang eine Genehmigungspflicht für den Umbruch
von Dauergrünland eingeführt werden.
Am Dienstag vergangener Woche wurde dazu vom Landeskabinett in
Hannover der Entwurf einer Dauergrünland-Erhaltungsverordnung
verabschiedet. Diese gilt für alle Betriebsprämienempfänger und soll
sofort in Kraft treten, wenn das Landwirtschaftsministerium wie
erwartet im Herbst 2009 eine weitere Dauergrünlandabnahme amtlich
bekannt machen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist jede Umwandlung von
Dauergrünland im Sinne der EU-Definition in Ackerland oder auch
Dauerkulturen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann von der
zuständigen Landwirtschaftskammer nur bei Schaffung von neuem
Dauergrünland auf bisherigen Ackerflächen erteilt werden. Die
Verpflichtung soll auch an andere Betriebe innerhalb der Region
übergeben werden können. Verstöße werden mit Betriebsprämienkürzungen
geahndet.
Der Vorsitzende des Grünlandausschusses im Landvolk Niedersachsen,
Peter Cornelius, übte scharfe Kritik an der geplanten neuen Vorschrift.
„ Die europäische Dauergrünlanderhaltungspflicht ist für mich eine
weitere Einschränkung der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie. Bauern,
die unter schwierigen Rahmenbedingungen heute noch Dauergrünland
bewirtschaften, werden jetzt mit fragwürdigen Instrumenten für ein
umweltpolitisches Ziel in Haft genommen“, sagte er auf Anfrage. Das
Ganze werde noch getoppt durch die überbordende neue
Genehmigungsbürokratie, die auch für Umwandlung einzelner Grasflächen
in Acker eingeführt werde, selbst wenn innerbetrieblich auf
Ersatzflächen entsprechende Neuansaaten erfolgen. „Vom politisch
versprochenen kooperativen Naturschutz ist hier nichts zu spüren“,
bedauerte Cornelius.
Für das Landvolk Niedersachsen ist bereits heute klar, dass der
Dauergrünlandanteil in Niedersachsen über die Cross
Compliance-Verpflichtungen kaum zu halten sein wird.
Landvolk-Umweltreferent Hartmut Schlepps führt dieses nicht nur auf die
agrarpolitischen Rahmenbedingungen zurück, sondern auch auf Einflüsse,
die außerhalb der Landwirtschaft liegen. „Der tägliche Flächenverbrauch
durch Siedlung und Verkehr sowie Kompensationsmaßnahmen nach
Naturschutz- und Baurecht wird im grünlandreichen Niedersachsen
überproportional auch Dauergrünlandflächen betreffen“, befürchtet er.
Nicht nachvollziehbar sei auch die EU-Vorgabe, wonach Verluste von
Dauergrünland auch einzubeziehen seien, wenn sie „nur auf dem Papier
entstanden sind“. So hätten nachweislich viele Hobbytierhalter und
nichtlandwirtschaftliche Pferdebesitzer nach der Erstantragstellung in
2005 wegen der Bagatellbeträge für ihr Grünland auf Folgeanträge
verzichtet. Das Landvolk weist darauf hin, dass bei weiteren Verlusten
an Dauergrünland auch eine rückwirkende Verpflichtung zur Wiederansaat
droht. Diese kann im schlimmsten Fall Umbrüche ab Frühsommer 2007
einbeziehen, die durch den heutigen Bewirtschafter oder auch
Vorbewirtschafter erfolgten. Ein Vertrauensschutz besteht dagegen für
die Teilnehmer an Vertragsnaturschutz- oder Agrarumweltprogrammen des
Landes, die wegen einer entsprechenden Verpflichtung Ackerflächen in
Dauergrünland überführt haben.